Qualitätskontrolle
13. September 2017

Auswertung von Qualitätskontrollberichten – Feedback zur Berichterstattung des Prüfers für Qualitätskontrolle

Welche Möglichkeiten gibt es für Prüfer für Qualitätskontrolle, ein Feedback zu ihrer Berichterstattung zu erhalten?

Benötigt die Kommission für Qualitätskontrolle für die Auswertung eines Qualitätskontrollberichts weitere Informationen vom Prüfer für Qualitätskontrolle, hat sie die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen. Diese Rückfragen betreffen oftmals die Beschreibung des Qualitätssicherungssystems der geprüften Praxis oder die Beschreibung des Vorgehens des Prüfers für Qualitätskontrolle. Erfolgt eine Rückfrage, bedeutet dies in der Regel, dass der Qualitätskontrollbericht in diesem Punkt unvollständig oder unklar war.

Liegen Mängel in der Berichterstattung oder der Durchführung der Qualitätskontrolle vor, die durch eine Rückfrage nicht beseitigt werden können (beispielsweise falsch formuliertes Prüfungsurteil oder zu geringer Stichprobenumfang beziehungsweise Stundenaufwand), kann die Kommission für Qualitätskontrolle dem Prüfer für Qualitätskontrolle weitere Hinweise geben.

Erhält der Prüfer für Qualitätskontrolle weder Rückfragen noch spätere Hinweise im Abschlussschreiben, kann er grundsätzlich davon ausgehen, dass seine Berichterstattung ohne Beanstandungen war. Allerdings wird im Einzelfall auch von Rückfragen abgesehen, wenn die Berichterstattung zwar unvollständig oder unklar ist, im Hinblick auf die Gegebenheiten der Praxis aber nicht davon ausgegangen wird, dass eine Stellungnahme des Prüfers für Qualitätskontrolle zu entscheidungserheblichen Erkenntnissen führen wird.

Bestehen im Einzelfall weiterhin Zweifel, ob die Berichterstattung den Anforderungen der Kommission für Qualitätskontrolle entsprach, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Qualitätskontrolle der Geschäftsstelle für Fragen gerne zur Verfügung, siehe Ansprechpartner auf Seite 18 in diesem Heft.

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