Prüfung
15. Juni 2021

Billigung von Prüfungsstandards und Hinweisen Dritter durch die WPK?

Ich habe gelesen, dass die WPK den Prüfungshinweis eines Berufsverbandes gebilligt habe. Wie verhält es sich damit? Werden Prüfungsstandards und Hinweise Dritter von der WPK gebilligt?

Die WPK hat keinen Prüfungshinweis gebilligt. Die WPK nimmt grundsätzlich keine Billigung (Endorsement) von Standards oder Hinweisen zur Finanzberichterstattung von Unternehmen und deren Prüfung vor.

Bei der Standardsetzung durch Verbände und Organisationen werden üblicherweise alle betroffenen Gruppen sowie die interessierte Öffentlichkeit einbezogen, indem sie Stellungnahmen (Comment Letters) zu Standardentwürfen abgeben können, welche dann bei der Weiterentwicklung der Entwürfe berücksichtigt werden. In diesen due process bringt sich die WPK regelmäßig mit Vorschlägen und Hinweisen ein. Diese Stellungnahmen, aber auch Hinweise oder Anregungen der WPK zu einem späteren Zeitpunkt, können jedoch nicht als Billigung oder Genehmigung durch die WPK angesehen werden.

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