Versicherung und Haftung
20. Mai 2019

Erfordernis einer eigenen Berufshaftpflichtversicherung für die Prüfung von Vollständigkeitserklärungen nach dem Verpackungsgesetz

Ein Mandant bat mich, nach § 11 VerpackG eine Vollständigkeitserklärung zu prüfen. In das Verpackungsregister nimmt die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) nur natürliche Personen auf. Da ich keine eigene Praxis habe, würde ich den Vertrag gern über meine WPG abschließen und aus dieser heraus prüfen. Brauche ich hierfür eine eigene Berufshaftpflichtversicherung?

Wir meinen nein. Die „Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen“ führen aus, dass Prüfer zwar jeweils der individuelle im Prüferregister aufgeführte Prüfer ist, seine Prüfungsgesellschaft jedoch Vertragspartner des Prüfungsauftrags sein kann (vgl. Abschnitt 1.4 der Einführung zu den Prüfleitlinien). Wird der Prüfungsauftrag mit der Berufsgesellschaft geschlossen, handelt der für die Prüfung verantwortliche WP/vBP aus seiner Berufsgesellschaft heraus. Insoweit ist diese Prüfungstätigkeit von der Berufshaftpflichtversicherung der Berufsgesellschaft umfasst.

Siehe zu diesem Thema auch „Neu auf WPK.de“ vom 25. Januar 2019.

km

Alle Angaben werden nur intern erfasst und nicht veröffentlicht.

Alle Felder sind Pflichtfelder.