Qualitätskontrolle
31. Mai 2016

Qualitätskontrolle um den Stichtag 17. Juni 2016

Wie wirkt sich der Stichtag 17. Juni 2016 auf laufende Qualitätskontrollen aus?

Das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz, das am 17. Juni 2016 in Kraft treten soll, führt auch zu Änderungen bei der Durchführung von Qualitätskontrollen. Wesentliche Änderungen werden die Grundgesamtheit der Aufträge (nur noch gesetzliche Abschlussprüfungen und Prüfungen, die von der BaFin beauftragt wurden), das prüferische Vorgehen und auch das Prüfungsurteil betreffen.

Dies führt mitunter zu Unsicherheiten, auf welcher rechtlichen Grundlage Qualitätskontrollen im Übergang vom bisherigen zum neuen System durchzuführen sind.

Angesichts des zum heutigen Zeitpunkt noch nicht endgültig beratenen Regelungsrahmens – die Neufassung der Satzung für Qualitätskontrolle muss vom Beirat verabschiedet und vom Wirtschaftsministerium genehmigt werden – empfiehlt die Kommission für Qualitätskontrolle, Qualitätskontrollen möglichst bis zum 16. Juni 2016 (Prüfungsurteil) abzuschließen oder erst danach zu beginnen. Qualitätskontrollen, deren materielle Prüfungshandlungen vor dem 17. Juni 2016 abgeschlossen werden (Datum des Qualitätskontrollberichtes), sind somit nach der derzeitigen Rechtslage durchzuführen. Die Auswertung erfolgt auch nach dem 16. Juni 2016 nach derzeit geltendem Recht.

Qualitätskontrollen, die nach dem 16. Juni 2016 (Prüfungsurteil) abgeschlossen werden, sind nach dem dann geltenden Recht abzuwickeln. Dies gilt auch, wenn die Qualitätskontrolle vor dem Stichtag beauftragt wurde.

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