Qualitätskontrolle
31. Mai 2016

„Marktbereinigung“ bei Prüfern für Qualitätskontrolle?

Man liest bisweilen von einer „Marktbereinigung“ bei Prüfern für Qualitätskontrolle. Was hat es damit auf sich?

In der Tat wird nach wie vor versucht, den Berufsstand durch Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) zu verunsichern. Es wird behauptet, dass erkennbar versucht werde, die Zahl der tätigen Prüfer für Qualitätskontrolle zu reduzieren und dass die WPK Übergangsregelungen für Prüfer für Qualitätskontrolle „eine Absage erteilt“ hätte.

Eine Übergangsregelung für Prüfer für Qualitätskontrolle ist in § 136 Absatz 3 WPO‑neu vorgesehen. Danach müssen Prüfer für Qualitätskontrolle ihre Teilnahme an der speziellen Fortbildung nach § 57a Absatz 3 a Satz 2 Nummer 4 WPO‑neu erstmals bis zum 16. Juni 2019 nachweisen.

In den Jahren 2013 und 2014 waren insgesamt 212 Prüfer für Qualitätskontrolle tätig (Quelle: Tätigkeitsbericht der Kommission für Qualitätskontrolle für 2014). Die geringe Zahl der tätigen Prüfer für Qualitätskontrolle steht in direktem Zusammenhang mit der Anzahl der durchgeführten Qualitätskontrollen (2014: 349, 2013: 450).

gu