Beitragsermäßigung ab dem 65. Lebensjahr
Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Beitragsermäßigung auf 120 Euro zu stellen, wenn sie berufsbezogene Einnahmen von weniger als 15.000 Euro/Jahr erzielt und das 65. Lebensjahr vollendet haben (§ 6 Abs. 2 Beitragsordnung).
Der Antrag auf Beitragsermäßigung ist fristgebunden (innerhalb eines Monats nach Zugang des Beitragsbescheides, § 6 Abs. 6 Beitragsordnung).
Um das Verfahren zu vereinfachen, soll Ihr Antrag nun auch für die Folgejahre gelten. Wichtige Voraussetzung hierfür ist Ihre Erklärung im Formular, beitragsrelevante Verbesserungen Ihrer berufsbezogenen Einnahmen der WPK stets unverzüglich anzuzeigen. Eine Nachprüfung der Voraussetzungen für eine Ermäßigung behält sich die WPK außerdem jederzeit vor.
Sie haben zwei Möglichkeiten, den Antrag auf Beitragsermäßigung zu stellen:
Online-Übermittlung
Die Online-Mitteilung finden Sie unter „Meine WPK“, dort im Bereich „Digitale Anträge/Mitteilungen > Beitragsermäßigung“. Ihre Mitgliederdaten werden hier bereits automatisch vorausgefüllt. Die sonst erforderliche Unterschrift des Antrags entfällt.
E-Mail-Übermittlung
Sie können aber auch das nachfolgend zur Verfügung stehende Antragsformular mit Ihren Mitgliedsdaten ausfüllen, unterschreiben und es per E-Mail an beitrag(at)wpk.de senden.
Beitragsermäßigung wegen unbilliger Härte
Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Beitragsermäßigung auf die Hälfte zu stellen, wenn sie berufsbezogene Einnahmen von weniger als 25.000 €/Jahr erzielen und unter Berücksichtigung ihrer gesamten wirtschaftlichen Lage (unter Einbeziehung ihres Vermögens) die Belastung mit dem Regelbeitrag unbillig erscheint.
Dies gilt auch für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften sowie für sonstige Mitglieder.
Der Antrag auf Beitragsermäßigung ist fristgebunden (innerhalb eines Monats nach Zugang des Beitragsbescheides, § 6 Abs. 6 Beitragsordnung).
Ansprechpartner
Frau Bätge, Telefon +49 30 726161-218
Frau Bentin, Telefon +49 30 726161-149
Frau Domagalla, Telefon +49 30 726161-126
Frau Kazimierczak, Telefon +49 30 726161-194
E-Mail beitrag(at)wpk.de