Transparenzberichte 2019/2020 (Art. 13 Verordnung (EU) 537/2014)

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durchführen, haben gemäß Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EU) 537/2014 auf ihren Internetseiten jährlich einen Transparenzbericht zu veröffentlichen und die zuständige Aufsichtsbehörde – in Deutschland die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) – zu informieren.

Gemäß Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EU) 537/2014 muss der Transparenzbericht ab dem Tag der Veröffentlichung auf der Internetseite mindestens fünf Jahre lang verfügbar bleiben. Die Wirtschaftsprüferkammer hat keinen Einfluss auf Inhalte und Gestaltung der verknüpften Internetseiten und macht sich diese auch nicht zu eigen. Insoweit übernimmt die Wirtschaftsprüferkammer keine Verantwortung. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zum Thema „Haftung" im Impressum verwiesen.

M

Mazars GmbH & Co. KG WPG StBG

Metropol Audit GmbH WPG (seit April 2023 im Berufsregister der WPK gelöscht)

MOORE TREUHAND KURPFALZ GmbH WPG StBG

MSW GmbH WPG StBG

T

TREUWERK AUDIT GmbH WPG

Trusted Advice AG WPG StBG (seit Mai 2021 im Berufsregister der WPK gelöscht)