Neu auf WPK.de

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2024

Sonstiges
21. März 2024

BFB/IFB:
Bitte um Teilnahme an der aktuellen Konjunkturumfrage

Das Institut für Freie Berufe (IFB) führt für den Bundesverband der Freien Berufe (BFB) die turnusgemäß nächste Konjunkturumfrage durch. Der Online-Fragebogen steht bis zum 28. April 2024 zur Verfügung.

Neben den konjunkturellen Entwicklungen wird diesmal das Thema „Belastung durch Bürokratie“ näher beleuchtet.  BFB und IFB bitten um Ihre Mitwirkung (anonym, etwa zwölf Minuten). Für aussagekräftige Resultate im Sinne der Freien Berufe ist eine breite Basis wünschenswert.

th
Sonstiges
14. März 2024

BMWK:
Letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 30. September 2024

In einer Pressemitteilung vom 14. März 2024 informiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wie folgt zur beschlossenen Fristverlängerung und Vereinfachung in der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen:

Bund und Länder haben sich im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten heute im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.

th
Sonstiges
11. März 2024

APAS:
Stellenangebot Leitung der Abschlussprüferaufsichtsstelle (m/w/d)

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat wegen Erreichens der Altersgrenze des derzeitigen Leiters der APAS die Leitung (m/w/d) zum 1. Januar 2025 am Standort Berlin neu zu besetzen.

th
Sonstiges
5. März 2024

Niedersächsische StBK und StBV sowie WPK:
Dringender Appell an die Landes- und Bundesregierung zur Schlussabrechnung der Corona-Hilfen

Mit ihrer eindringlichen Botschaft am 28. Februar 2024 in Hannover haben Fritz Güntzler, Präsident der StBK Niedersachsen, Christian Böke, Präsident des StBV Niedersachsen Sachsen-Anhalt, und Prof. Dr. Hans-Michael Korth, Landespräsident der WPK in Niedersachsen, einen klaren Appell an die Bundes- und Landesregierung im Hinblick auf die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen gerichtet.

th
Sonstiges
28. Februar 2024

BStBK, DStV, WPK und BRAK:
Fristverlängerung und Vereinfachung des Prüfprozesses in der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen

Die Corona-Wirtschaftshilfen für Unternehmen haben leider eine unerwünschte Bürokratieflut ausgelöst, die prüfende Dritte und Unternehmen stark belastet. Die Präsidenten der Bundessteuerberaterkammer, des Deutschen Steuerberaterverbandes, der Wirtschaftsprüferkammer und der Bundesrechtsanwaltskammer rufen in ihrem Schreiben vom 27. Februar 2024 an Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck zum Stopp des übermäßig aufgeblähten Prüfprozesses bei den Schlussabrechnungen auf.

Die Kammern und der Verband kritisieren die kleinteilige und von Misstrauen geprägte Prüfpraxis der Bewilligungsstellen in den Ländern, insbesondere die Praxis, selbst bei kleinen Förderbeträgen sämtliche Belege erneut anzufordern, einschließlich der bereits bei der Antragstellung eingereichten Unterlagen.

Außerdem sei es definitiv nicht möglich, die Frist zum 31. März 2024 für sämtliche Schlussabrechnungen einzuhalten. Gefordert wird eine Verlängerung der Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung für das Paket 1 bis zum 30. Juni und für das Paket 2 bis zum 31. Dezember 2024.

Das Schreiben steht nachfolgend zur Verfügung.

th
Sonstiges
26. Februar 2024

Bayerische StBK und WPK:
Helfen Sie mit, eine Fristverlängerung zur Schlussabrechnung der Corona-Hilfen zu erreichen!

In einer Videobotschaft vom 22. Februar 2024 bitten die Präsidenten der StBK München und der StBK Nürnberg, Prof. Dr. Hartmut Schwab und Dr. Dieter Mehnert, sowie der Landespräsident der WPK in Bayern, Dr. Karl Petersen, um Mithilfe der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer:

th
Sonstiges
6. Februar 2024

APAS:
Verlautbarungen Nr. 19 und Nr. 20 veröffentlicht

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat zwei neue Verlautbarungen herausgegeben.

Verlautbarung Nr. 19 zur Berichterstattungspflicht bei Nichteinrichtung oder fehlender Unabhängigkeit eines Prüfungsausschusses

Am 29. Januar 2024 wurde die Verlautbarung Nr. 19 „Berichterstattungspflicht gemäß Art. 11 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe k Verordnung (EU) Nr. 537/2014 bei Nichteinrichtung oder fehlender Unabhängigkeit eines Prüfungsausschusses“ veröffentlicht.

Darin wird ausgeführt, dass Abschlussprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 316a Satz 2 HGB im Zusammenhang mit der allgemeinen Berichtspflicht gemäß § 321 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 HGB insbesondere Art. 11 VO (EU) Nr. 537/2014 beachten müssen.

la
Sonstiges
2. Februar 2024

Landkreis Harburg:
Praktikumswoche 2024 – Jugendliche lernen einen Tag lang einen Beruf kennen

Nach der erfolgreichen Aktion im vergangenen Jahr geht die Praktikumswoche Landkreis Harburg 2024 mit gleich zwei Aktionszeiträumen an den Start. WP/vBP haben die Möglichkeit, jungen Menschen während der Osterzeit (11. März bis 5. April 2024) und während der Sommerferien (24. Juni bis 2. August 2024) ihre Praxen und den Beruf vorzustellen.

th
Sonstiges
1. Februar 2024

Boys‘Day/Girls’Day 2024 – dem Nachwuchs von morgen Einblicke in das Berufsleben geben

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ruft gemeinsam mit Aktionspartnern zum bundesweiten Berufsorientierungstag Boys’Day / Girls’Day am 25. April 2024 auf. Zu den Aktionspartnern zählen unter anderem die Bundesagentur für Arbeit, der Bundesverband der Deutschen Industrie und der Bundesverband der Freien Berufe.

Der Aktionstag richtet sich an Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse. WP/vBP sind eingeladen, Einblicke in ihr Berufsleben zu geben und Schülerinnen und Schüler bei ihrer Berufs- und Studienwahl zu unterstützen. WP/vBP-Praxen können ihr Angebot für den 25. April 2024 online bereitstellen („Radar“); ein Erklärfilm erläutert das Verfahren.

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Sonstiges
18. Januar 2024

APAS:
Arbeitsprogramm 2024

Am 10. Januar 2024 hat die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) ihr Arbeitsprogramm 2024 veröffentlicht.

Qualitätsmanagementsysteme der Praxen

Im Arbeitsprogramm wird festgestellt, dass die Qualitätsmanagementsysteme der Praxen, die über ihr Netzwerk Mitglied des Forum of Firms sind, bereits bis zum 15. Dezember 2022 nach den Vorgaben der neuen Qualitätssicherungsstandards ISQM 1 und ISQM 2 sowie ISA 220 (rev.) auszugestalten und einzurichten waren. Ab dem 15. Dezember 2022 muss die Funktionsfähigkeit des Qualitätsmanagementsystems hinsichtlich der Reaktionen auf die Qualitätsrisiken und die Überwachungsmaßnahmen sichergestellt sein. Schwerpunkt der Inspektionen werden neben der Würdigung der Ausgestaltung des Qualitätsmanagementsystems der Praxen die Beurteilung der Reaktionen auf die Qualitätsrisiken und die Überwachungsmaßnahmen der Praxen sein.

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Sonstiges
17. Januar 2024

Frankfurt University of Applied Sciences:
Stellenangebot Professur

Auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Die Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Fachbereich Wirtschaft und Recht eine Professur für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt externes Rechnungswesen und Steuerlehre (PDF). Bewerbungsschluss ist der 11. Februar 2024.

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Sonstiges
3. Januar 2024

Elektronischer Rechtsverkehr – passive Nutzungspflicht seit dem 1. Januar 2024

Berufsangehörige und Berufsgesellschaften dürfen ihre Mandanten vor den Finanzgerichten und in bestimmten Fällen auch vor den Verwaltungs- und Sozialgerichten vertreten (§§ 62 Abs. 2 FGO, 67 Abs. 2 Nr. 3, 3a VwGO, 73 Abs. 2 Nr. 4 SGG). Für die Zustellung elektronischer Dokumente an Berufsangehörige und Berufsgesellschaften gilt über die entsprechenden Verweisungen § 173 ZPO. Dieser sah bis zum 31. Dezember 2023 vor, dass Berufsangehörige und Berufsgesellschaften als sonstige in professioneller Eigenschaft am Prozess beteiligte Personen einen sicheren Übermittlungsweg für die elektronische Zustellung eröffnen sollen.

Seit dem 1. Januar 2024 haben Berufsangehörige und Berufsgesellschaften als sonstige in professioneller Eigenschaft am Prozess beteiligte Personen einen sicheren Übermittlungsweg für die elektronische Zustellung zu eröffnen.

uh