Neu auf WPK.de

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2024

Berufspolitik
16. April 2024

Stellungnahme:
Konsultation des IAASB zu begrenzten Änderungen aufgrund der geänderten PIE-Definition (Track 2)

Am 8. April 2024 hat die WPK im Rahmen der Konsultation des IAASB zu begrenzten Änderungen aufgrund der geänderten PIE-Definition (Track 2) Stellung genommen. Die Änderungen sollen vor allem die Definitionen und Anforderungen der IAASB-Verlautbarungen (insbesondere ISQM 1 und ISQM 2, ISA 200, ISA 260 (Revised), ISA 700 und ISRE 2400 (Revised)) mit den neuen Definitionen für börsennotierte Unternehmen und Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE) im IESBA Code of Ethics in Einklang bringen.

Harmonisierung von IAASB- und IESBA-Verlautbarungen

Die WPK begrüßt grundsätzlich eine Harmonisierung der fachlichen Verlautbarungen von IAASB und IESBA. Zu einzelnen Anforderungen hat die WPK punktuelle Hinweise gegeben und vereinzelte Klarstellungen angeregt. Die Änderungen bezüglich ISRE 2400 (Revised) lehnt die WPK mangels Relevanz ab. Ebenfalls spricht sich die WPK gegen die Verschärfung der Anforderungen zur Bestätigung der Unabhängigkeit bei Nicht-PIE-Prüfungen aus, da sich diese nicht aus der geänderten PIE-Definition ableiten lassen.

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Berufspolitik
8. April 2024

Regierungsentwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BEG IV)

Am 13. März 2024 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des BEG IV beschlossen. Den Forderungen der WPK in ihrer Stellungnahme vom 31. Januar 2024 zum Referentenentwurf („Neu auf WPK.de“ vom 6. Februar 2024) wurde größtenteils entsprochen. Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf sind:

bk
Berufspolitik
25. März 2024

Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu

Mit der am 22. März 2024 erteilten Zustimmung des Bundesrates zum Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses vom 21. Februar 2024 ist es offiziell, dass die Meldepflichten für innerstaatliche Steuergestaltungen keinen Eingang in das Gesetz gefunden haben.

bk
Berufspolitik
21. März 2024

Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrhein-Westfalen verkündet

Am 5. März 2024 ist das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrhein-Westfalen (3. NKFWG NRW) im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen verkündet worden. Die WPK hat im Gesetzgebungsverfahren gefordert, das Vorhaben nicht weiterzuverfolgen, eine Pflicht zur externen Rotation für Abschlussprüfer von

  • Gemeinden (§ 102 Abs. 2 Satz 2 GO NRW-E, eingeführt durch Art. 1 Nr. 15 a) aa)) sowie
  • kommunalen Eigenbetrieben (§ 21 Abs. 2 Satz 3 EigVO NRW-E, eingeführt durch Art. 6 Nr. 4)

vorzusehen. Hilfsweise hat die WPK gefordert, dass eine Übergangsfrist für die Rotationspflicht vorgesehen wird („Neu auf WPK.de“ vom 6. Dezember 2023 und vom 12. Januar 2024).

Externe Rotation bei Beauftragungen ab Gesetzesverkündung

Die Einführung der Pflicht zur externen Rotation konnte leider nicht abgewendet werden. Die hilfsweise von der WPK geforderte Übergangsfrist ist aber eingeführt worden (Art. 8 Abs. 3 3. NKFWG NRW). Die Pflicht zur externen Rotation gilt somit nicht rückwirkend seit dem 31. Dezember 2023, sondern für Beauftragungen, die nach Verkündung des Gesetzes vorgenommen werden.

bk
Berufspolitik
6. März 2024

Stellungnahme:
Regierungsentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes – Schutz des Zurückbehaltungsrechts des WP/vBP

Unter „Neu auf WPK.de“ vom 27. September 2023 berichtete die WPK über ihre Forderung nach einer Ergänzung des § 34 Abs. 1 BDSG um eine weitere Ausnahme für die Geltendmachung des Auskunftsrechts nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Ziel war es zu gewährleisten, dass die Geltendmachung des Auskunftsrechts durch einen Mandanten des WP/vBP nicht die Geltendmachung seines Zurückbehaltungsrechts nach § 51b Abs. 3 WPO aushöhlt. Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO ist sehr weit gefasst und könnte sonst womöglich im Einzelfall die gesamte Handakte umfassen.

ko
Berufspolitik
6. März 2024

Stellungnahme:
Regierungsentwurf eines Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes

Die WPK hat am 28. Februar 2024 gegenüber den Ausschüssen des Deutschen Bundestages zum Regierungsentwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes Stellung genommen.

bk
Berufspolitik
9. Februar 2024

Stellungnahme:
Initiative der Europäischen Kommission „Bericht über die Datenschutz-Grundverordnung“

Die Europäische Kommission will sechs Jahre nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Bilanz über die Anwendung der Vorschriften ziehen. Die WPK hat einen Änderungsvorschlag zum Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO gemacht. Sie hat angeregt, dass das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO nicht bestehen soll, wenn sich der für die Datenverarbeitung Verantwortliche auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen kann, dessen Geltendmachung einem der in Art. 23 Abs. 1 DSGVO genannten Ziele dient.

bk
Berufspolitik
6. Februar 2024

Stellungnahme:
Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BEG IV)

Der Referentenentwurf eines BEG IV verfolgt das Ziel der Beseitigung überflüssiger Bürokratie. Unter anderem sollen Formerfordernisse – auch in der WPO und WiPrPrüfV – abgesenkt werden und die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht soll verkürzt werden.

Um die elektronische Kommunikation zwischen der WPK und den Mitgliedern zu ermöglichen, sollen die Mitglieder der WPK verpflichtet werden, der WPK ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen, wenn sie über eine solche verfügen.

bk
Berufspolitik
12. Januar 2024

Stellungnahme:
Regierungsentwurf eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrhein-Westfalen (3. NKFWG NRW)

Die WPK hat mit Schreiben vom 9. Januar 2024 gegenüber den zuständigen Ausschüssen des Landtages des Landes Nordrhein-Westfalen zum Regierungsentwurf eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrhein-Westfalen (3. NKFWG NRW) Stellung genommen. Die WPK fordert nochmals, das Vorhaben, eine Pflicht zur externen Rotation für Abschlussprüfer der

  • Gemeinden (§ 102 Abs. 2 Satz 2 GO NRW‑E, eingeführt durch Art. 1 Nr. 15 a) aa)) sowie
  • kommunalen Eigenbetrieben (§ 21 Abs. 2 Satz 3 EigVO NRW‑E, eingeführt durch Art. 6 Nr. 4)

vorzusehen, nicht weiterzuverfolgen.

bk
Berufspolitik
9. Januar 2024

Stellungnahme:
Änderungsvorschlag zur Anhebung der Schwellenwerte im HGB

Am 22. Dezember 2023 hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) eine Formulierungshilfe zu Änderungen des Handelsgesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch veröffentlicht („Neu auf WPK.de vom 3. Januar 2024). Dies erfolgte im Rahmen eines Änderungsvorschlages zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof. Hierzu hat die WPK mit Schreiben vom 5. Januar 2024 Stellung genommen.

la
Berufspolitik
9. Januar 2024

Kreditzweitmarktförderungsgesetz in Kraft getreten

Am 29. Dezember 2023 wurde das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) veröffentlicht (BGBl. 2023 I Nr. 411). Es trat in seinen überwiegenden Regelungsgehalten am 30. Dezember 2023/1. Januar 2024 in Kraft.

bk