Registrierung von EU/EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften

Eine EU/EWR-Abschlussprüfungsgesellschaft kann Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchführen. Hierzu muss sie sich nach § 131 WPO registrieren lassen und ihre Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer gegenüber der Wirtschaftsprüferkammer anzeigen.

Das nachfolgend zur Verfügung stehende Antragsformular bietet eine Hilfestellung für die Registrierung.

Downloads

  • Antrag auf Registrierung als EU/EWR-Abschlussprüfungsgesellschaft nach §§ 131 ff WPO (pdf 668 KB)

Ansprechpartner

Frau Schwoy, Telefon +49 30 726161-236
Herr Dr. Uhlmann, Telefon +49 30 726161-143
E-Mail berufsregister(at)wpk.de

Bei Fragen zur Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer wenden Sie sich bitte an:
Herr Meier, Telefon +49 30 726161-312