Bekanntmachung von Maßnahmen im Internet (§ 69 WPO)

Die Wirtschaftsprüferkammer veröffentlicht an dieser Stelle gemäß § 69 Abs. 1 WPO jede ihrer unanfechtbaren berufsaufsichtlichen Maßnahmen, die sie aufgrund von Berufspflichtverletzungen ihrer Mitglieder ausgesprochen hat (§ 68 Abs. 1 WPO). Die Bekanntmachung hat auch Informationen zu Art und Charakter des Verstoßes zu enthalten. Eine solche Bekanntmachung ist fünf Jahre nach ihrer Veröffentlichung zu löschen (§ 69 Abs. 3 WPO).

Informationen zu berufsaufsichtlichen Maßnahmen, die Berufspflichtverletzungen bei der Abschlussprüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a HGB betreffen, werden von der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) zusammen mit weiteren abschlussprüfungsbezogenen Maßnahmen auf ihrer Internetseite bekannt gemacht (§ 66a Abs. 6, 69 Abs. 1 und Abs. 1a WPO).

Maßnahmen im Jahr 2024

12

  • Maßnahme: Rüge
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Gewissenhaftigkeit hinsichtlich Kontrolle der Prüfungsbefugnis bei Gemeinschaftsprüfung
  • Einzelheiten: Nichtbeanstandung der fehlenden Prüfberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB des weiteren Abschlussprüfers bei Gemeinschaftsprüfung
  • Datum der Veröffentlichung: 15. April 2024

11

  • Maßnahme: Rüge und Geldbuße (21.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Prüfungsberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB
  • Einzelheiten: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen ohne den erforderlichen Auszug aus dem Berufsregister über die Eintragung der Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß §§ 38 Nr. 1 h) i. V. m. 57a Abs. 1 WPO in sieben Fällen
  • Datum der Veröffentlichung: 15. April 2024

10

  • Maßnahme: Rüge und Geldbuße (2.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung einer gesetzlichen Abschlussprüfung nach §§ 316 ff. HGB
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Prüfungsberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB
  • Einzelheiten: Durchführung einer gesetzlichen Abschlussprüfung ohne den erforderlichen Auszug aus dem Berufsregister über die Eintragung der Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß §§ 38 Nr. 1 h) i. V. m. 57a Abs. 1 WPO
  • Datum der Veröffentlichung: 5. April 2024

9

  • Maßnahme: Rüge und Geldbuße (6.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff HGB
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verstoß gegen die Pflicht zu unbefangener Berufsausübung (§§ 130 Abs. 1, 49 Hs. 2 i. V. m. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 lit. a HGB)
  • Einzelheiten: Ausschluss von den Prüfungen aufgrund Arbeitnehmerstellung bei dem Ersteller der geprüften Abschlüsse
  • Datum der Veröffentlichung: 5. April 2024

8

  • Maßnahme: Geldbuße (3.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff HGB
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verstoß gegen die Pflicht zu unbefangener Berufsausübung (§§ 130 Abs. 1, 49 Hs. 2 WPO i. V. m. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 lit. a HGB)
  • Einzelheiten: Ausschluss von den Prüfungen aufgrund gemeinsamer Berufsausübung mit dem Ersteller der geprüften Abschlüsse
  • Datum der Veröffentlichung: 5. April 2024

7

  • Maßnahme: Rüge und Geldbuße (15.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: gesetzliche Prüfung eines Jahres- und eines Konzernabschlusses und der dazugehörigen Lageberichte
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: mangelnde Gewissenhaftigkeit, Nichtbeanstandung von Rechnungslegungsfehlern
  • Einzelheiten: Ausschluss von den Prüfungen aufgrund persönlicher Vertrautheit mit einem Mitglied der Geschäftsführung des Mandanten; unzureichende Prüfung der Forderungen aus Lieferung und Leistung, der Umsatzerlöse sowie des Vorratsbestandes
  • Datum der Veröffentlichung: 14. März 2024

6

  • Maßnahme: Rüge und Geldbuße (3.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: gesetzliche Prüfung eines Jahres- und eines Konzernabschlusses und der dazugehörigen Lageberichte
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: mangelnde Gewissenhaftigkeit, unzureichende Prüfungshandlungen
  • Einzelheiten: unzureichende Prüfung der Forderungen aus Lieferung und Leistung, der Umsatzerlöse sowie des Vorratsbestandes
  • Datum der Veröffentlichung: 14. März 2024

5

  • Maßnahme: Verbot, auf bestimmten Tätigkeitsgebieten für die Dauer von drei Jahren tätig zu werden
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Pflicht zu berufswürdigem Verhalten, § 43 Abs. 2 Satz 3 WPO
  • Einzelheiten: Betrug durch Falschabrechnung von Reisekosten u. a.
  • Datum der Veröffentlichung: 11. März 2024

4

  • Maßnahme: Rüge
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Geschäftsführung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Nichtbeachtung der Pflicht zu unbefangener Berufsausübung (§ 49 Alt. 2 WPO, § 319 Abs. 3 HGB)
  • Einzelheiten: Annahme von Prüfungsaufträgen trotz Ausschluss der Berufsgesellschaft von diesen Prüfungen wegen der Besorgnis der Befangenheit
  • Datum der Veröffentlichung: 11. März 2024

3

  • Maßnahme: Rüge
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Geschäftsführung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Nichtbeachtung der Pflicht zu unbefangener Berufsausübung (§ 49 Alt. 2 WPO, § 319 Abs. 3 HGB)
  • Einzelheiten: Annahme von Prüfungsaufträgen trotz Ausschluss der Berufsgesellschaft von diesen Prüfungen wegen der Besorgnis der Befangenheit
  • Datum der Veröffentlichung: 11. März 2024

2

  • Maßnahme: Rüge
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: freiwillige Prüfungen von Konzernabschlüssen einer Stiftung und gesetzliche Jahresabschlussprüfungen einer Tochtergesellschaft
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Prüfung trotz Besorgnis der Befangenheit (§ 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB, § 49 Alt. 2 WPO i. V. m. § 31 BS WP/vBP)
  • Einzelheiten: Ausschluss von den Prüfungen aufgrund der Mitgliedschaft von Geschäftsführern der WPG im Kuratorium der Stiftung
  • Datum der Veröffentlichung: 11. März 2024

1

  • Maßnahme: Rüge
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: freiwillige Prüfungen von Konzernabschlüssen einer Stiftung und gesetzliche Jahresabschlussprüfungen einer Tochtergesellschaft
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Prüfung trotz Besorgnis der Befangenheit (§ 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB, § 49 Alt. 2 WPO i. V. m. § 31 BS WP/vBP)
  • Einzelheiten: Ausschluss von den Prüfungen aufgrund der Mitgliedschaft von Geschäftsführern der WPG im Kuratorium der Stiftung
  • Datum der Veröffentlichung: 11. März 2024