1965 wurde zwischen der Deutschen
Krankenversicherung AG (DKV) und dem Institut
der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
(IDW) ein Gruppenversicherungsvertrag zur privaten
Krankenversicherung zugunsten von Wirtschaftsprüfern
und deren Angehörigen abgeschlossen. 1989
löste die Wirtschaftsprüferkammer das
IDW als Vertragspartner ab, um auch vereidigte
Buchprüfer in den Kreis der Versicherten
einbeziehen zu können.
Im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrages können
Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer und
deren Angehörige oder Lebenspartner sich
zu vergünstigten Konditionen gegen Krankheitsrisiken
versichern. Dies gilt auch für den Fall, dass Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer zwar auf die Bestellung verzichten, jedoch die Erlaubnis zur Weiterführung der Berufsbezeichnung gemäß § 18 Abs. 4 WPO erhalten haben. In diesem Fall wird die Versicherung grundsätzlich zu den bisherigen Konditionen fortgeführt.
Informationen zum Gruppenversicherungsvertrag
hält die DKV bereit:
DKV Deutsche Krankenversicherung AG
Direktion Firmen und Verbandsgeschäft
50594 Köln
Telefon: 02 21 / 5 78-45 85
0 800 / 3 74 69 00 (kostenlos)
Telefax: 02 21 / 5 78-21 15
E-Mail: steuerberater@dkv.com
Homepage: www.dkv.com/steuerberater |