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1965 wurde zwischen der Deutschen Krankenversicherung AG (DKV) und dem Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) ein Gruppenversicherungsvertrag zur privaten Krankenversicherung zugunsten von Wirtschaftsprüfern und deren Angehörigen abgeschlossen. 1989 löste die Wirtschaftsprüferkammer das IDW als Vertragspartner ab, um auch vereidigte Buchprüfer in den Kreis der Versicherten einbeziehen zu können.

Im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrages können Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer und deren Angehörige oder Lebenspartner sich zu vergünstigten Konditionen gegen Krankheitsrisiken versichern. Dies gilt auch für den Fall, dass Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer zwar auf die Bestellung verzichten, jedoch die Erlaubnis zur Weiterführung der Berufsbezeichnung gemäß § 18 Abs. 4 WPO erhalten haben. In diesem Fall wird die Versicherung grundsätzlich zu den bisherigen Konditionen fortgeführt.

Informationen zum Gruppenversicherungsvertrag hält die DKV bereit:

DKV Deutsche Krankenversicherung AG
Direktion Firmen und Verbandsgeschäft
50594 Köln
Telefon: 02 21 / 5 78-45 85
             0 800 / 3 74 69 00 (kostenlos)
Telefax: 02 21 / 5 78-21 15
E-Mail: steuerberater@dkv.com
Homepage: www.dkv.com/steuerberater

Hinweis zum Lastschriftverfahren (für versicherte Mitglieder)

Mitglieder, die über den Gruppenversicherungsvertrag bei der DKV versichert sind und dort am Lastschriftverfahren zur Einziehung der Versicherungsbeiträge teilnehmen, werden gebeten, Mitteilung zu Kontoänderungen unmittelbar an die DKV zu übermitteln, um Verzögerungen bei der Umstellung zu vermeiden.