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Honorare für die Pflichtprüfung kommunaler Eigenbetriebe

Die Pflichtprüfung kommunaler Eigenbetriebe wurde früher weit überwiegend auf der Basis von Stundensätzen abgerechnet, die von den Innenministerien der Länder für die nachgeordneten Behörden vorgegeben werden und auf deren Höhe die WPK nach ihren Möglichkeiten Einfluss genommen hat. In den Gremien der WPK wird allerdings seit Jahren die rechtliche Einordnung und Sinnhaftigkeit diskutiert. Die Stundensätze entfalten weder für die öffentliche Hand noch für den Beruf Bindungswirkung, und die aktuelle Vergabepraxis macht eine jährliche Aktualisierung der Stundensätze überflüssig. Die öffentliche Hand erwartet Festpreisangebote, bei denen Stundensätze nur noch Orientierungscharakter haben können. Das Thema der Prüfungsqualität soll an dieser Stelle nicht näher vertieft werden. Bemühungen der WPK, sich von dieser Praxis abzuwenden, blieben ergebnislos. Stattdessen wird vom Beruf erwartet, die Risiken von Festpreisen im Einzelfall abzuwägen und die möglichen Folgen für die Qualität der Prüfung hierbei einzubeziehen.

Im Herbst 2006 hatte die WPK dem derzeit federführenden Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern für die Abrechnung der Pflichtprüfung kommunaler Eigenbetriebe eine Anhebung der Stundensätze um 1,2 % vorgeschlagen. Die Anhebung setzt sich aus der Entwicklung der Gehälter im öffentlichen Dienst und der Inflationsrate zusammen. Der Vorschlag wurde mit der Begründung zurückgewiesen, dass in 2007 zu zahlende Einmalzahlungen im öffentlichen Dienst bei der Anhebung der Stundensätze unberücksichtigt zu bleiben hätten und damit allein eine Anhebung um die Inflationsquote mit einem Anteil in Höhe von 0,4 % gerechtfertigt sei. Gleichzeitig verdeutlichte die öffentliche Hand, dass bei Nichtannahme einer Erhöhung der Stundensätze um nur 0,4 % die weitere Notwendigkeit einer einheitlichen Festsetzung und Gebührenempfehlung der öffentlichen Hand für die Pflichtprüfung kommunaler Eigenbetriebe zu thematisieren sei.

Um auf Ausschreibungen der Eigenbetriebe angemessene Angebote unterbreiten zu können, wurde den Berufsangehörigen daraufhin über das Internet und das WPK Magazin 1/2007, Seite 9, empfohlen, bis zu einer Klärung Angebote auf der Basis von 2006 mit dem Vorbehalt einer Nachberechnung zu erstellen, sobald die Stundensätze für 2007 feststehen.

Der vom Vorstand eingesetzte Projektausschuss „Kommunale Prüfungsgebühren“ hatte in den letzten Jahren die eingangs beschriebene Entwicklung analysiert. Diese Erkenntnis sowie der Versuch, die ohnehin marginale Anhebung der Stundensätze noch zu drücken, nahm der Vorstand zum Anlass, dem Unterausschuss „Kommunale Wirtschaft und Finanzen“ der Innenminister der Länder eine einvernehmliche Aufhebung der bisherigen Praxis anzubieten. Die Länder bekamen daraufhin Bedenken. Allerdings sei die Berechnungsformel für die Erhöhung der Stundensätze veraltet; es sollte mit der WPK die Konzeption einer anderen Formel erörtert werden. Der Vorstand der WPK sieht hierfür wegen der zunehmenden Bedeutungslosigkeit der Stundensätze keinen Bedarf und hat dies mit Schreiben vom 20.4.2007 gegenüber dem Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern erklärt, das nachfolgend zur Verfügung steht. Das bedeutet, dass

  • aus Sicht der WPK das bisherige Verfahren nicht mehr fortgesetzt wird,
     
  • die Berufsangehörigen auf Grundlage ihres aktuellen Angebotes abrechnen und dabei die Möglichkeit eines Aufschlags um 1,2 % prüfen und
     
  • ab sofort bei neuen Aufträgen zur Durchführung von Pflichtprüfungen bei kommunalen Eigenbetrieben die Honorarverhandlungen ohne einen Verweis auf eine angebliche Preisverständigung zwischen öffentlicher Hand und Beruf geführt werden können.
Download
Schreiben der WPK vom 20. April 2007 an das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern
(PDF 32KB)
Honorare für die Pflichtprüfung kommunaler Eigenbetriebe ab 1. Januar 2006

Für Prüfungsleistungen, die ab 1. Januar 2006 erbracht werden, hat die Wirtschaftsprüferkammer dem Vorsitzenden des Unterausschusses „Kommunale Wirtschaft und Finanzen“ (UAKWuF) eine Erhöhung der Stundensätze vorgeschlagen, der zugestimmt wurde.

Folgende Stundensätze gelten ab 1.1.2006:

Stufe 1 Wirtschaftsprüfer 90,90 €
Stufe 2 Steuerberater, Rechtsanwälte, vereidigte Buchprüfer, erfahrene Prüfer mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung, EDV-Prüfer, sonstige sachverständige Gutachter 70,20 €
Stufe 3 Prüfer, Prüfungsassistenten mit weniger als zwei Jahren Berufserfahrung 53,35 €

Es wird darauf hingewiesen, daß die genannten Stundensätze zuzüglich Mehrwertsteuer Festbeträge sind.

Für die öffentliche Hand sind dies interne Vorgaben, die mal als Runderlass, als Anweisung, als Verordnung oder auch als Empfehlung bezeichnet werden. Für den Abschlussprüfer sind diese Stundensätze nicht bindend. Hinzu kommt, dass die potentiellen Auftraggeber zunehmend die Abgabe eines Pauschalangebotes erwarten. Maßgeblich für die Auftragsvergabe dürfte aber nicht allein das Preisangebot sein. Empfehlenswert sind ergänzende Angaben zum Prüfungsansatz und zu den zu erwartenden Prüfungsstunden, um dem potentiellen Auftraggeber einen Überblick über die Qualität der Arbeit zu vermitteln. Außerdem ist bei Abgabe eines Pauschalangebotes stets der Hinweis zu geben, dass bei Eintritt für den Prüfer nicht vorhersehbarer Umstände im Bereich des Auftraggebers, die zu einer erheblichen Erhöhung des Prüfungsaufwandes führen, das Honorar entsprechend zu erhöhen ist (§ 27 Absatz 2 Berufssatzung WP/vBP).