Die Pflichtprüfung kommunaler Eigenbetriebe wurde früher weit überwiegend auf der Basis von Stundensätzen abgerechnet, die von den Innenministerien der Länder für die nachgeordneten Behörden vorgegeben werden und auf deren Höhe die WPK nach ihren Möglichkeiten Einfluss genommen hat. In den Gremien der WPK wird allerdings seit Jahren die rechtliche Einordnung und Sinnhaftigkeit diskutiert. Die Stundensätze entfalten weder für die öffentliche Hand noch für den Beruf Bindungswirkung, und die aktuelle Vergabepraxis macht eine jährliche Aktualisierung der Stundensätze überflüssig. Die öffentliche Hand erwartet Festpreisangebote, bei denen Stundensätze nur noch Orientierungscharakter haben können. Das Thema der Prüfungsqualität soll an dieser Stelle nicht näher vertieft werden. Bemühungen der WPK, sich von dieser Praxis abzuwenden, blieben ergebnislos. Stattdessen wird vom Beruf erwartet, die Risiken von Festpreisen im Einzelfall abzuwägen und die möglichen Folgen für die Qualität der Prüfung hierbei einzubeziehen.
Im Herbst 2006 hatte die WPK dem derzeit federführenden Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern für die Abrechnung der Pflichtprüfung kommunaler Eigenbetriebe eine Anhebung der Stundensätze um 1,2 % vorgeschlagen. Die Anhebung setzt sich aus der Entwicklung der Gehälter im öffentlichen Dienst und der Inflationsrate zusammen. Der Vorschlag wurde mit der Begründung zurückgewiesen, dass in 2007 zu zahlende Einmalzahlungen im öffentlichen Dienst bei der Anhebung der Stundensätze unberücksichtigt zu bleiben hätten und damit allein eine Anhebung um die Inflationsquote mit einem Anteil in Höhe von 0,4 % gerechtfertigt sei. Gleichzeitig verdeutlichte die öffentliche Hand, dass bei Nichtannahme einer Erhöhung der Stundensätze um nur 0,4 % die weitere Notwendigkeit einer einheitlichen Festsetzung und Gebührenempfehlung der öffentlichen Hand für die Pflichtprüfung kommunaler Eigenbetriebe zu thematisieren sei.
Um auf Ausschreibungen der Eigenbetriebe angemessene Angebote unterbreiten zu können, wurde den Berufsangehörigen daraufhin über das Internet und das WPK Magazin 1/2007, Seite 9, empfohlen, bis zu einer Klärung Angebote auf der Basis von 2006 mit dem Vorbehalt einer Nachberechnung zu erstellen, sobald die Stundensätze für 2007 feststehen.
Der vom Vorstand eingesetzte Projektausschuss „Kommunale Prüfungsgebühren“ hatte in den letzten Jahren die eingangs beschriebene Entwicklung analysiert. Diese Erkenntnis sowie der Versuch, die ohnehin marginale Anhebung der Stundensätze noch zu drücken, nahm der Vorstand zum Anlass, dem Unterausschuss „Kommunale Wirtschaft und Finanzen“ der Innenminister der Länder eine einvernehmliche Aufhebung der bisherigen Praxis anzubieten. Die Länder bekamen daraufhin Bedenken. Allerdings sei die Berechnungsformel für die Erhöhung der Stundensätze veraltet; es sollte mit der WPK die Konzeption einer anderen Formel erörtert werden. Der Vorstand der WPK sieht hierfür wegen der zunehmenden Bedeutungslosigkeit der Stundensätze keinen Bedarf und hat dies mit Schreiben vom 20.4.2007 gegenüber dem Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern erklärt, das nachfolgend zur Verfügung steht. Das bedeutet, dass
- aus Sicht der WPK das bisherige Verfahren nicht mehr fortgesetzt wird,
- die Berufsangehörigen auf Grundlage ihres aktuellen Angebotes abrechnen und dabei die Möglichkeit eines Aufschlags um 1,2 % prüfen und
- ab sofort bei neuen Aufträgen zur Durchführung von Pflichtprüfungen bei kommunalen Eigenbetrieben die Honorarverhandlungen ohne einen Verweis auf eine angebliche Preisverständigung zwischen öffentlicher Hand und Beruf geführt werden können.
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