Durch das am 1. Januar 2007 in Kraft getretene Gesetz über elektronische Handelsregister und das Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) wurde das Verfahren der Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen grundlegend geändert.
Offenlegungspflichtige Unterlagen nach §§ 325 ff. HGB für nach dem 31.12.2005 beginnende Geschäftsjahre müssen in elektronischer Form beim Elektronischen Bundesanzeiger eingereicht werden. Die Unterlagen werden auf den Internetseiten des Elektronischen Bundesanzeigers veröffentlicht und an das Unternehmensregister weitergeleitet. Nicht mehr vorgesehen ist eine Einreichung zum Handelsregister. Verstöße gegen die Offenlegungsvorschriften werden jetzt stärker verfolgt und sanktioniert.
Einzelheiten des Verfahrens sind nachfolgenden Downloads, Literaturhinweisen und Links zu entnehmen.
|