Die Kommission für Qualitätskontrolle hat einen „Hinweis zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen im Sinne von § 57a Abs. 1 Satz 2 WPO“ veröffentlicht. Er enthält Angaben zu möglichen Härtefällen und zu den Voraussetzungen für die Antragstellung.
Weitere Hinweise der Kommission für Qualitätskontrolle finden Sie hier.
Ansprechpartner für Ihre Fragen:
Frau Nina Schneider, Tel. 030 / 72 61 61-314, E-Mail nina.schneider@wpk.de
Frau Susann Hampel, Tel. 030 / 72 61 61-317, E-Mail susann.hampel@wpk.de |