| Zur Aktualisierung der letztmalig in den Jahren 2002/2003 durchgeführten Honorarumfrage (dazu WPK Mitteilungen 3/2003, Seite 188) hat die Wirtschaftsprüferkammer Ende 2006 eine neue Umfrage durchgeführt.
13.104 Fragebogen wurden versandt. Die Anzahl der verwertbaren Rückantworten belief sich auf 1.423, was 10,9 % des angesprochenen Mitgliederbestandes entspricht. Rund 81 % aller Antworten stammten von Praxen bis zu 10 Mitarbeitern/bis 1,2 Mio. € Jahresumsatz. Die Ergebnisse der Umfrage dürften daher unverändert nur für kleinere und mittlere Einheiten repräsentativ sein.
Die wichtigsten Ergebnisse sind nachfolgend dargestellt:
- Umfang der Prüfungstätigkeit:
Umsätze aus Pflichtprüfungen (22,6 %) und freiwilligen Jahresabschlussprüfungen (9,6%) machten insgesamt 32,2 % des Gesamtumsatzes der WP/vBP-Praxen aus.
- Abrechnungsgrundlage für Prüfungen
Ca. 54 % der Prüfungen wurden auf der Basis von Zeithonoraren abgerechnet, etwa 40 % als Pauschalhonorar. In ca. 90 % der Fälle wurde das Pauschalhonorar wie vereinbart abgerechnet, in ca. 7 % von der sogenannten Escape-Klausel Gebrauch gemacht.
Knapp 6 % des Prüfungsumsatzes wurden auf der Basis von vereinbarten Wertgebühren vereinnahmt. Diesbezüglich ist nach wie vor ein rückläufiger Trend erkennbar.
- Abrechnungsgrundlage für Steuerberatung
Die Abrechnungsgrundlage für Steuerberatung wurde ausschließlich bei Mitgliedern abgefragt, die nicht gleichzeitig als Steuerberater bestellt oder als Steuerberatungsgesellschaft anerkannt sind.
Ca. 68 % der „Nur“-WP/vBP bzw. -WPG/BPG, die an der Umfrage teilgenommen haben, gaben an, Steuerberatungsleistungen i. d. R. in entsprechender Anwendung der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) abzurechnen. Diejenigen „Nur“-WP/vBP bzw. –WPG/BPG, die Steuerberatungsleistungen unabhängig von der StBGebV nach dem entstehenden Zeitaufwand abrechneten, legten ganz überwiegend feststehende Stundensätze zugrunde. Pauschalhonorare wurden kaum vereinbart.
- Abrechnungsgrundlage für allgemeine wirtschaftliche Beratung
Die allgemeine wirtschaftliche Beratung wurde in etwa 99 % der Fälle nach dem entstehenden Zeitaufwand abgerechnet. Rund 77 % der Befragten gaben an, hierbei überwiegend feststehende Stundensätze zugrunde zu legen. Ca. 8 % gaben an, die Stundensätze mit den Mandanten überwiegend auszuhandeln. Pauschalhonorare wurden nur vereinzelt vereinbart.
- Höhe der Stundensätze
In der Umfrage wurden die nachfolgend dargestellten Honorargruppen abgefragt:
- WP/vBP als Praxisinhaber, Sozius, gesetzlicher Vertreter oder Partner (Gruppe 1)
- WP/vBP, soweit bisher nicht erfasst und erfahrene Prüfer ohne WP/vBP-Qualifikation
(Gruppe 2)
- Sonstige Prüfer und Assistenten mit mehr als zwei Jahren Berufserfahrung (Gruppe 3)
- Sonstige Prüfer und Assistenten mit weniger als zwei Jahren Berufserfahrung
(Gruppe 4)
Bei den Stundensätzen ergeben sich erfahrungsgemäß erhebliche Bandbreiten, so dass jeweils ein unterer sowie ein oberer Wert abgefragt wurden. Aus den angegebenen Beträgen (ohne Umsatzsteuer) wurde für beide Bereiche der auf volle Eurobeträge gerundete Mittelwert gebildet.
Im Einzelnen ergab sich folgendes Bild:
a) Stundensätze bei Prüfungen (in Klammern: Ergebnisse der Honorarumfrage
2002/2003)
| |
unterer Bereich
€ |
oberer Bereich
€ |
| Gruppe 1 |
129,00 (121,00) |
163,00 (161,00) |
| Gruppe 2 |
104,00 (100,00) |
129,00 (131,00) |
| Gruppe 3 |
80,00 (75,00) |
100,00 (97,00) |
| Gruppe 4 |
66,00 (62,00) |
83,00 (80,00) |
b) Stundensätze bei Steuerberatung durch „Nur“-WP/vBP bzw. „Nur“-WPG/BPG, die nicht
entsprechend StBGebV abrechnen)
| |
unterer Bereich
€ |
oberer Bereich
€ |
| Gruppe 1 |
138,00 |
173,00 |
| Gruppe 2 |
112,00 |
142,00 |
| Gruppe 3 |
81,00 |
104,00 |
| Gruppe 4 |
65,00 |
82,00 |
c) Stundensätze bei allgemeiner wirtschaftlicher Beratung
| |
unterer Bereich
€ |
oberer Bereich
€ |
| Gruppe 1 |
128,00 |
165,00 |
| Gruppe 2 |
109,00 |
137,00 |
| Gruppe 3 |
81,00 |
102,00 |
| Gruppe 4 |
67,00 |
84,00 |
- Auslagen
In rund 56 % der einschlägigen Antworten wurde angegeben, die Auslagen überwiegend pauschal zu berechnen. Ca. 37 % der Teilnehmer gaben an, die Auslagen überwiegend zu spezifizieren. Aus den verbleibenden Antworten (rund 7 %) ging hervor, dass die Auslagen von den betreffenden Berufsangehörigen/Berufsgesellschaften nicht gesondert in Rechnung gestellt wurden.
- Abschlagszahlungen bei Prüfungen
Ca. 34 % des Prüfungsumsatzes wurden über Abschlagszahlungen vereinnahmt.
- Honorare für die Pflichtprüfung kommunaler Eigenbetriebe
Da die WPK ihre diesbezüglichen Verhandlungen mit der öffentlichen Hand nicht fortsetzt und die Honorarverhandlungen dementsprechend ab sofort frei und ohne einen Verweis auf eine angebliche Preisverständigung zwischen öffentlicher Hand und Beruf geführt werden können (vgl. WPK Magazin 2/2007, Seite 7), hat sich der entsprechende Punkt erledigt. Eine Auswertung der Umfrage erfolgte insoweit nicht.
- Erstattung von gerichtlichen Gutachten
Rund 19 % der antwortenden Mitglieder gaben an, gerichtliche Gutachten zu erstatten. Die Vergütung der Gutachtertätigkeit erfolgte zu etwa 60 % nach den Stundensätzen gemäß § 9 Abs. 1 JVEG; ca. 40 % der Gutachten wurden auf der Grundlage einer abweichenden Honorarvereinbarung gemäß § 13 JVEG abgerechnet. Das Mittel der hierfür im Regelfall vereinbarten Stundensätze betrug im unteren Bereich 112,00 €, im oberen Bereich 146,00 € (jeweils auf volle Eurobeträge gerundet).
- Qualitätskontrolle
Für die Durchführung einer Qualitätskontrolle nach § 57a WPO wurde ein durchschnittlicher Stundensatz in Höhe von 145,00 € (gerundeter Mittelwert) ermittelt.
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