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Am 1.1.2005 ist das Gesetz zur Fortentwicklung der Berufsaufsicht über Abschlussprüfer in der Wirtschaftsprüferordnung (Abschlussprüferaufsichtsgesetz - APAG) in Kraft getreten. Folge des Gesetzes war die Einrichtung der mit Berufsfremden besetzten Abschlussprüferaufsichtskommis-
sion (APAK).

Die APAK ist unabhängig und frei von Weisungen für die öffentliche fachbezogene Aufsicht über die Wirtschaftsprüferkammer und die dort vereinigten Abschlussprüfer zuständig. Die Fachaufsicht der APAK erstreckt sich auf Aufgaben der WPK nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Wirtschaftsprüferordnung gegenüber den Mitgliedern, die befugt sind, gesetzliche Abschlussprüfungen durchzuführen oder die solche ohne diese Befugnis tatsächlich durchführen.

Durch § 4 Absatz 1 Satz 1 Wirtschaftsprüferordnung sind folgende Bereiche erfasst:

  • Wirtschaftsprüferexamen und Prüfungen als vereidigter Buchprüfer
     
  • Eignungsprüfung zum Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer für im Ausland qualifizierte Abschlussprüfer
     
  • Bestellung von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern
     
  • Anerkennung von Prüfungsgesellschaften
     
  • Widerruf von Bestellungen und Anerkennungen
     
  • Registrierung
     
  • Berufsaufsicht einschließlich der Inspektionen
     
  • Qualitätskontrolle
     
  • Annahme von Berufsgrundsätzen durch die Wirtschaftsprüferkammer

Die APAK arbeitet bei grenzüberschreitenden Aufsichtsvorgängen, die gesetzliche Abschlussprüfer betreffen, mit den zuständigen ausländischen Stellen zusammen.

Vom Bundeswirtschaftsministerium wurden als Mitglieder der APAK ernannt:

  • Dr. h.c. Wolfgang Spindler, Pullach (Vorsitzender)
     
  • Prof. Dr. Kai-Uwe Marten, Ulm (stellv. Vorsitzender)
     
  • Dr. Ulla Kopp, Hamburg
     
  • Dr. Renate Krümmer, Hamburg
     
  • Dr. Siegfried Luther, Gütersloh
     
  • Dr. h.c. Edgar Meister, Frankfurt am Main
     
  • Dr. Herbert Meyer, Königstein
     
  • Prof. Dr. Christine Windbichler, Berlin
     
  • LOStA a. D. Dr. Claus-Peter Wulff, Berlin

Die APAK legt jährlich ihr Arbeitsprogramm und einen öffentlichen Bericht über ihre Tätigkeit vor. Mehr Informationen auf den Seiten der Abschlussprüferaufsichtskommission.

Download
Abschlussprüferaufsichtsgesetz - APAG (BGBl. 2004 I S. 3846) (PDF 99KB)