Konkretisierung der Prüfungsgebiete nach § 4 WiPrPrüfV

Die vom IDW/WPK-Arbeitskreis Reform des Wirtschaftsprüfungsexamens erarbeitete Verlautbarung "Die Prüfungsgebiete im Wirtschaftsprüfungsexamen - Konkretisierung des § 4 Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (WiPrPrüfV) " wurde von den Vorständen von IDW und WPK nach öffentlicher Konsultation verabschiedet.

Die Konkretisierung soll die examensrelevanten Themenkomplexe aufgliedern und damit Transparenz hinsichtlich des Examensstoffes schaffen. Sie ist als Empfehlung für alle am Wirtschaftsprüfungsexamen und an der Wirtschaftsprüferausbildung Beteiligten zu verstehen.

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