Meilensteine

1

Dr. Fritz Möhle, 1. Präsident der auf Grundlage des neuen Berufsgesetzes gegründeten WPK.

1961/1

Inkrafttreten der Wirtschaftsprüferordnung

Zehn Jahre berieten und diskutierten die Abgeordneten im Bundestag, die Mitglieder der Bundesregierung und der Bundesrat über ein Berufsgesetz. Am 1. November 1961 trat schließlich die Wirtschaftsprüferordnung (WPO) in Kraft. Mit der WPO folgte der Gesetzgeber dem Wunsch nach einer Selbstverwaltung für den Prüferberuf. Es wurde keine staatliche Behörde gegründet, die die Fachaufsicht übernahm, sondern vielmehr die rechtliche Grundlage für den Aufbau der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) geschaffen.

2

Die WPK konstituiert sich am 8. Dezember 1961 in Wiesbaden.

1961/2

Gründung der WPK

Der nächste Schritt nach dem Inkrafttreten der WPO war die konstituierende Sitzung der Wirtschaftsprüferversammlung. Diese fand am 8. Dezember 1961 in Wiesbaden statt. Die WPK wurde gegründet als eine selbstverwaltete Institution, die die Berufsaufsicht über ihre Mitglieder innehatte, sich der Förderung und Beratung ihrer Mitglieder verpflichtete und sich für den Aufbau von Ausbildungseinrichtungen einsetzte. Die Versammlung wählte Dr. Fritz Möhle zum ersten Präsidenten der WPK. Ebenfalls wählten die Mitglieder einen Beirat, der sich aus 24 Wirtschaftsprüfern und 15 vereidigten Buchprüfern zusammensetze. Der Beirat wiederum hatte die Aufgabe, den Vorstand zu wählen, der aus vier Wirtschaftsprüfern und zwei vereidigten Buchprüfern bestand. Der Vorstand der WPK übernahm die Leitung der Kammer und konnte von einem Rügerecht Gebrauch machen.

3

Gratulation für IFAC-Präsident Dr. Goerdeler zur IFAC-Gründung, München.

1977/1

Internationalisierung der Arbeit der WPK

Die WPK verstärkte in den 1970er-Jahren ihre Zusammenarbeit mit Prüferorganisationen anderer Staaten. Das europäische Engagement wurde aufgrund der zunehmenden internationalen Ausrichtung von politischen und wirtschaftlichen Interessen ein wichtiger Faktor für die WPK. Gemeinsam mit dem Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) richtete die WPK im Herbst 1977 den 11. Internationalen Accountants-Kongress aus. Veranstaltungsort war München. Auf dem Kongress gründeten die Teilnehmer den Weltverband der Accountancy Profession „International Federation of Accountants“ (IFAC) und wählten den deutschen Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt Dr. Reinhard Goerdeler zum ersten Präsidenten. Goerdeler war zu diesem Zeitpunkt Beiratsvorsitzer der WPK.

4

Gebäude der WPK in Düsseldorf, Cecilienallee 36, bis 1983.

1977/2

Neufassung der Richtlinien zur Berufsausübung

Die WPK sah sich in den 1970er-Jahren zunehmender öffentlicher Kritik ausgesetzt. Gestellt wurde die Frage nach der Wirksamkeit der von der WPK durchgeführten, unabhängigen Berufsaufsicht. Die WPK handelte und legte am 1. Dezember 1977 eine Neufassung der Richtlinien zur Berufsausübung vor. Im Zentrum der Diskussionen standen die Forderung nach Unabhängigkeit und Unbefangenheit sowie die Gewissenhaftigkeit der Wirtschaftsprüfer. Wesentliche Änderungen betrafen die Unvereinbarkeit von Abschlussprüfungen und verschiedenen Sachverhalten wie Anteilsbesitz am geprüften Unternehmen, Mitwirkung an der Buchführung und Bilanzerstellung sowie wirtschaftliche Abhängigkeit und Mitgliedschaft im Aufsichtsrat oder Beirat des geprüften Unternehmens.

5

Bundestag in Bonn (Alter Plenarsaal, 1985)

1986

Inkrafttreten des Bilanzrichtliniengesetzes.

Am 5. Dezember 1985 passierte das Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) den Deutschen Bundestag. Es trat am 1. Januar 1986 in Kraft. Der Gesetzgeber eröffnete darin den Steuerberatern, Rechtsanwälten und vereidigten Buchprüfern mit prüfungspflichtiger Klientel einen erleichterten Zugang zum Beruf des Wirtschaftsprüfers. Außerdem wurde der 1961 geschlossene Beruf des vereidigten Buchprüfers wiedereröffnet, dessen Prüfungsbefugnis aber auf mittelgroße GmbHs begrenzt war.

6

Die Kammermitteilungen ändern ihr Erscheinungsbild.

1989

Erscheinen der neuen „Wirtschaftsprüferkammer-Mitteilungen“

Die WPK änderte Ende der 1980er-Jahre ihr öffentliches Auftreten. Im Juni 1989 erschien die erste Ausgabe der überarbeiteten hauseigenen Publikation „Mitteilungsblatt der Wirtschaftskammer“, nun unter dem Titel „Wirtschaftsprüferkammer-Mitteilungen. Die Zeitschrift für Berufspolitik, Berufsrecht und berufliche Praxis“. Das neue Layout überzeugte mit leserfreundlich aufgearbeiteten Inhalten. Zugleich erweiterte die WPK ihr Informationsangebot für ihre Leser. Es gab Diskussionsraum, Hilfestellungen für Praxen und Berichte über die Arbeitsweise der WPK. Auch rechtliche Fragen und gesetzgeberische Entwicklungen beleuchtete die Redaktion.

7

Fall der Berliner Mauer.

1990

Inkrafttreten der WPO in den fünf neuen Bundesländern

Am 3. Oktober 1990 trat die DDR der Bundesrepublik Deutschland bei. Mit der Wiedervereinigung trat die WPO in den fünf neuen Bundesländern in Kraft. Dies bedeutete für Wirtschaftsprüfer aus der ehemaligen DDR einen erleichterten Zugang zum Examen des Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers. Der Bedarf nach unabhängigen, mit der Marktwirtschaft vertrauten Wirtschaftsprüfern war groß, nicht nur in den neuen Bundesländern, sondern auch in anderen osteuropäischen Staaten. Die WPK fungierte als Berater bei der Umsetzung der marktwirtschaftlichen Regularien und beim Aufbau der Berufsorganisationen.

8

VO 1/1995: bedeutende Weiterentwicklung der Qualitätssicherung.

1995

Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis

Im Herbst 1995 veröffentlichten WPK und IDW die gemeinsame Stellungnahme VO 1/1995 mit dem Titel „Zur Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis“. Vorausgegangen waren Debatten über die Qualitätssicherung der Arbeitsweise von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern. Die WPK und das IDW arbeiteten kontinuierlich an der Qualitätssicherung des Berufsstandes. Mit eigenen Qualitätsstandards betonten sie ihre Selbstverwaltung und nutzen die Möglichkeit, Mindeststandards für die Arbeitsweise des Berufsstandes selbst festzulegen. Im Gegensatz zu der VO 1/1982 war die Stellungnahme von 1995 für alle Tätigkeitsfelder des Wirtschaftsprüfers (darunter auch die Steuerberatung und Gutachtertätigkeit) gültig. Erstmalig führten WPK und IDW Kriterien auf, die Wirtschaftsprüfer zu beachten hatten, wenn sie Prüfungs- und Beratungsaufträge annahmen und fortsetzten. Darüber hinaus gab es einen Maßnahmenkatalog zur Qualifikationssicherung von Mitarbeitern.

9

WPK nutzt ihre Satzungskompetenz.

1996/1

Inkrafttreten der Berufssatzung der WPK

Mit der am 15. September 1996 in Kraft getretenen Berufssatzung wurde die Selbstverwaltung des Berufsstands durch die WPK gestärkt, denn die Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer hatten sich die verbindlichen Regeln zur Berufsausübung im Rahmen der Selbstverwaltungsautonomie selbst gegeben. Zu den verbindlichen Regeln gehörten unter anderem das berufswürdige Verhalten und die Unterhaltung einer ausreichenden Berufshaftpflicht. Die WPK war damit die erste Kammer der Freien Berufe, die Gerichtsentscheidungen aufgriff und Berufspflichten mit normativer Kraft für ihre Berufsangehörigen erließ. Vorausgegangen waren zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Standesrecht der Rechtsanwälte.

10

Die Internetpräsenz www.wpk.de geht online.

1996/2

Erster Internetauftritt der WPK

Mitte der 1990er-Jahre ging die WPK neue Wege in ihrer öffentlichen Präsentation. Sie professionalisierte ihr Kommunikationsangebot mit einer eigenen Internetseite. Unter der Adresse www.wpk.de ging die WPK 1996 – und damit vergleichsweise früh – online. Damit ermöglichte die Kammer ihren Mitgliedern weitreichende Angebote. Nutzer konnten dort auf ein Verzeichnis der Berufsangehörigen und der Berufsgesellschaften zurückgreifen. Ebenfalls war eine Suche nach Mitgliedern mit Spezialfachgebieten und besonderen Arbeitsschwerpunkten möglich. Der Öffentlichkeit stand dieser Service ab dem 1. Dezember 2001 zur Verfügung.

11

Einführung des Qualitätskontrollverfahrens.

2001/1

Zuständigkeit der WPK für das Qualitätskontrollverfahren

Am 1. Januar 2001 trat die Vierte Novelle der WPO in Kraft. Firmeninsolvenzen in den 1990er Jahren und eine fehlende externe Qualitätskontrolle führten zur kritischen Beurteilung der Arbeitsweise der Wirtschaftsprüfer. Mit der Vierten Novelle der WPO sollten die Qualität der Berufsausübung und das Vertrauen in den Berufsstand gestärkt werden. Neu war die Einführung eines externen Peer Review-Verfahrens. Die Organisation dieses Verfahrens oblag der WPK.

12

Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller (rechts) gratuliert WPK-Präsident Dr. Adalbert Wahl zur Eröffnung des Wirtschaftsprüferhauses in Berlin.

2001/2

Umzug der WPK nach Berlin

Am 1. Juli 2001 nahm die Hauptgeschäftsstelle der WPK ihre Arbeit im neu errichteten Wirtschaftsprüferhaus in Berlin-Tiergarten auf. Anlässlich der Eröffnung sagte WPK-Präsident Dr. Adalbert Wahl: „Traditionell zwar, eigentlich aber eher zufällig, war bisher Düsseldorf der Standort unserer beruflichen Selbstverwaltung. Mit der Sitzverlegung 1996 und dem jetzt vollzogenen Umzug ist der Berufsstand nach nun 70 Jahren an den für ihn bedeutsamen Standort Berlin zurückgekehrt. Im Jahre 1931 hatte die Reichsregierung die Prüfungspflicht für größere Aktiengesellschaften eingeführt und als neue Einrichtung, neben den Treuhandgesellschaften, den Beruf des Wirtschaftsprüfers geschaffen. Insofern wird mit dem Neuanfang in Berlin zugleich auch ein historischer Bogen zu den Anfängen unseres Berufsstandes geschlagen.“ Die Sitzverlegung der WPK von Düsseldorf nach Berlin beruhte auf einem Beschluss des Berufsstandes vom 12. Juni 1996 vor dem Hintergrund des Hauptstadtbeschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 nach der deutschen Wiedervereinigung.

13

WPK erhält weitere Aufgaben.

2002

Zuständigkeit der WPK für Bestellungs- und Anerkennungsverfahren

Ein Jahr nach Inkrafttreten der Vierten WPO-Novelle erhielt die WPK zum 1. Januar 2002 weitere Zuständigkeiten, die zuvor bei den obersten Landesbehörden für Wirtschaft gelegen hatten. Von nun an war die WPK zur Bestellung von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern berechtigt. Darüber hinaus erhielt die WPK das Recht zur Anerkennung von Prüfungsgesellschaften sowie zum Widerrufen von Bestellungen und Anerkennungen.

14

2004

Zuständigkeit der WPK für die Durchführung des Wirtschaftsprüfungsexamens

Mit der Fünften WPO-Novelle erhielt die Kammer die Zuständigkeit für die Durchführung des Wirtschaftsprüfungsexamens. Vor der Fünften WPO-Novelle lag die Zuständigkeit bei den Bundesländern. Mit der Novelle wurde ein bundeseinheitliches Examen eingeführt, das von der WPK zentral organisiert und in den Bundesländern von ihren sechs Landesgeschäftsstellen durchgeführt wurde.

15

Gründung der Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK).

2005

Öffentliche Fachaufsicht durch die APAK

Nach neuen aufsehenerregenden Firmenpleiten im Ausland stiegen die internationalen Anforderungen an die Aufsicht über die Wirtschaftsprüfer. Die EU-Kommission forderte eine größere Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufsicht. Als Ergebnis dieser Forderungen wurde durch die Sechste Novelle der WPO, die am 1. Januar 2005 in Kraft trat, die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) gegründet. Die APAK war eine berufsstandsunabhängige Aufsichtsinstanz. Ihr oblag die Aufsicht über die WPK in Angelegenheiten der mittelbaren Staatsverwaltung und der Abschlussprüfung. Darüber hinaus hatte sie weitreichende Informationsrechte und konnte im Einzelfall eine Entscheidung der WPK aufheben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie benannte die Mitglieder der APAK.

16

Weitere Änderung in der Aufsicht.

2007

Anlassunabhängige Sonderuntersuchungen durch die WPK

Zum 1. Januar 2007 trat die Siebte WPO-Novelle in Kraft. Damit wurde die WPK verpflichtet, anlassunabhängige Sonderuntersuchungen durchzuführen. Diese wurden stichprobenartig vorgenommen und ohne einen direkten Anlass präventiv durchgeführt. Die WPK kontrollierte Praxen, die Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB prüften.

17

Änderung des Wahlrechts der WPK.

2011/1

Einführung der Briefwahl bei der WPK

Im Juni 2011 organisierte die WPK die erste Briefwahl in ihrer Geschichte. Bis dahin gab es Wirtschaftsprüferversammlungen. Die Wahlbeteiligung bei der Briefwahl lag bei 50,2 Prozent, ein deutlicher Anstieg gegenüber der letzten Beiratswahl, die nur eine Wahlbeteiligung von 19 Prozent aufwies. Nach der Briefwahl waren nicht mehr alle Berufssegmente in den Gremien vertreten, was die WPK dazu veranlasste, noch stärker Kontakt zu ihren Mitgliedern aufzunehmen.

18

Empfang im Pei-Bau, Deutsches Historisches Museum Berlin, zur Jubiläumsfeier.

2011/2

50-jähriges Bestehen der WPK

Mit einem großen Festakt feierte die WPK am 15. November 2011 ihr 50-jähriges Bestehen. 500 geladene Gäste aus allen Bereichen der Politik und Wirtschaft erlebten die große Feierlichkeit im Deutschen Historischen Museum in Berlin. Neben WPK-Präsident Gschrei sprachen Dr. Bernhard Heitzer, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Göran Tidström, Präsident des Weltverbandes der Accountancy Profession, und Dr. h.c. Wolfgang Spindler, Vorsitzender der APAK.

19

Sicherfunktion für die Wirtschaft.

2012

Leitbilder für den Berufsstand und die WPK

Der Beirat beschloss im Juli 2012 Leitbilder für den Berufsstand und für die Kammer und forcierte die Bestrebungen, die Eigenständigkeit der Kammer zu sichern. Die Leitbilder unterstreichen die Erwartungen des Staates und der Öffentlichkeit.

20

Weitere Änderung des Wahlrechtes der WPK.

2013

Einführung des personalisierten Verhältniswahlrechts

Im Juni 2013 änderte die WPK ihr Wahlrecht erneut. Sie führte das personalisierte Verhältniswahlrecht ein, um alle Berufssegmente bei Wahlen abzubilden. Die Neuerungen sahen vor, dass alle zur Wahl zugelassenen Listen für die Berufssegmente so viele Sitze im Beirat erhielten, wie es dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen für die Liste entsprach. Jeder Stimmberechtigte hatte so viele Stimmen, wie Sitze in seiner Gruppe zu vergeben waren, und konnte dabei bis zu drei Stimmen auf eine Person kumulieren und außerdem wie schon bisher auch Personen verschiedener Listen wählen. Anders als bei einer klassischen Listenwahl wurden die Stimmen nicht einer Liste, sondern unmittelbar den verschiedenen Kandidaten gegeben. Im Juni 2014 fand die erste Beiratswahl mit personalisiertem Verhältniswahlrecht statt, bei der 55,6 Prozent der Mitglieder ihr Wahlrecht in Anspruch nahmen.

21

Neuordnung der Rahmenbedingungen für Abschlussprüfer in Europa.

2016/1

Umsetzung der EU-Reform der Abschlussprüfung in Deutschland

Nachdem 2014 das Europäische Parlament über die Abschlussprüferrichtlinie und die Abschlussprüferverordnung entschieden hatte, mussten die europäischen Vorgaben in deutsches Recht überführt werden. Am 17. Juni 2016 traten das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) und das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) in Deutschland in Kraft. Die APAK wurde aufgelöst und durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ersetzt. Die Selbstverwaltung der Kammer blieb zwar erhalten, die Aufsicht über Prüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse oblag jetzt aber der APAS.

22

Anpassung des Satzungsrechts an die neue Gesetzeslage.

2016/2

Neufassungen der Berufssatzung und der Satzung für Qualitätskontrolle

Die neuen gesetzlichen Vorgaben von APAReG und AReG erforderten eine Anpassung des Satzungsrechts. Der Beirat der WPK stimmte am 21. Juni 2016 über Neufassungen der Berufssatzung und der Satzung für Qualitätskontrolle ab und beschloss diese einstimmig. Am 8. September trat die Neufassung der Satzung für Qualitätskontrolle in Kraft, am 23. September 2016 die der Berufssatzung.

23

Der Digitalisierungskompass (WPK)® unterstützt die Mitglieder bei der Modernisierung ihrer Geschäftsprozesse.

2018

Digitale Dienstleistungen der WPK

Im Rahmen ihrer Digitalisierungsstrategie ging 2018 der Digitalisierungskompass (WPK)® online. Dieser unterstützte Praxen bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse. Ebenfalls seit 2018 konnten die Mitglieder in Börsen auf der Internetseite der WPK Stellen- und Praktikumsangebote veröffentlichen. Bewerber konnten aktiv Gesuche aufgeben. Über die Kooperations- und Praxisbörse fanden die Mitglieder Partner, Käufer für ihre Praxen oder Prüfer für Qualitätskontrolle. Diese Online-Börsen konnten kostenlos genutzt werden und die Mitglieder konnten ihre Daten selbst pflegen.

24

Zeitgemäße Neuerungen bei Berufszugang.

2019/1

Modularisierung des Wirtschaftsprüfungsexamens

2019 bot die WPK erstmals das modularisierte Wirtschaftsprüfungsexamen an. Das neustrukturierte Prüfungsverfahren eröffnete die Möglichkeit, die in den vier Fachgebieten „Wirtschaftsrecht und Steuerrecht“, „Unternehmensbewertung und Berufsrecht“, „Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre“, „Wirtschaftliches Prüfungswesen“ abzulegenden Prüfungen in einem Zeitraum von sechs Jahren zu absolvieren. Zuvor war dies nur in einer Blockprüfung möglich, bei der alle Fachgebiete an einem Termin geprüft wurden. Ziel des neuen modularisierten Wirtschaftsprüfungsexamen war es, den Berufszugang noch attraktiver zu gestalten und jungen Menschen ein an der persönlichen Lebenssituation ausgerichtetes und damit zeitgemäßes Angebot zu machen.

25

Ein neuer Fortbildungsberuf entsteht.

2019/2

Einführung des Fortbildungsberufs „Fachwirt/-in Wirtschaftsprüfung (WPK)“

Auf Initiative der WPK wurde 2019 das neue Berufsbild „Fachwirt/-in Wirtschaftsprüfung (WPK)“ geschaffen, um jungen Menschen zu ermöglichen, sich für berufsspezifische Aufgaben in der Wirtschaftsprüfung zu qualifizieren, ohne Wirtschaftsprüfer zu sein. Der Berufsbildungsausschuss der WPK erarbeitete 2019 eine Prüfungsordnung, die vom Vorstand der WPK am 27. November 2019 beschlossen wurde. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie genehmigte die Prüfungsordnung am 2. Dezember 2019.

26

Übergabe der Mitgliedschaftsurkunde durch Florin Toma (links), Präsident Accountancy Europe, an WPK-Geschäftsführer Dr. Reiner Veidt

2020

Mitgliedschaft bei Accountancy Europe

Am 19. Juni 2019 beschloss die Mitgliederversammlung von Accountancy Europe einstimmig, die WPK zum 1. Januar 2020 als Vollmitglied in ihren Reihen aufzunehmen. Neben dem IDW war die WPK die zweite deutsche Organisation, die als Mitglied in die europäische Dachorganisation aufgenommen wurde. 51 Berufsorganisationen aus 36 Ländern werden durch Accountancy Europe vertreten, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, Studien zu erstellen, fachliche und berufsrechtliche Fragestellungen zu bearbeiten und Stellungnahmen unter anderem gegenüber der EU-Kommission zu formulieren.