Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer haben nach § 11 Abs. 1, 4 GwG bei der Feststellung von Tatsachen, die darauf schließen lassen, dass eine Finanztransaktion einer Geldwäsche nach § 261 StGB dient oder im Falle ihrer Durchführung dienen würde, dieses unverzüglich der Wirtschaftsprüferkammer zu melden.
Die Verdachtsmeldungen sind an die Wirtschaftsprüferkammer, Ass. jur Dr. Ferdinand Goltz, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, Telefon (0 30) 72 61 61-1 45,
Telefax (0 30) 72 61 61-287, E-Mail ferdinand.goltz@wpk.de zu richten.
Im Vorfeld möglicher Verdachtsanzeigen können sich Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer entweder an die Wirtschaftsprüferkammer wenden oder sich direkt von den zentralen Fachdienststellen für Finanzermittlungen bei den Landeskriminalämtern beraten lassen.
Die Landeskriminalämter stehen für
Hilfestellungen bei der konkreten Entscheidung
der Berufsangehörigen, ob eine Verdachtsmeldung
zu erfolgen hat, zur Verfügung.
Die Verdachtsmeldung selbst ist aber auch
in diesem Falle unverändert an die
Wirtschaftsprüferkammer zu richten.
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