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Aktuelle Ausgabe 1/2012
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Verdachtsanzeige

Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer haben nach § 11 Abs. 1, 4 GwG bei der Feststellung von Tatsachen, die darauf schließen lassen, dass eine Finanztransaktion einer Geldwäsche nach § 261 StGB dient oder im Falle ihrer Durchführung dienen würde, dieses unverzüglich der Wirtschaftsprüferkammer zu melden.

Die Verdachtsmeldungen sind an die Wirtschaftsprüferkammer, Ass. jur Dr. Ferdinand Goltz, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, Telefon (0 30) 72 61 61-1 45, Telefax (0 30) 72 61 61-287, E-Mail ferdinand.goltz@wpk.de zu richten.

Im Vorfeld möglicher Verdachtsanzeigen können sich Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer entweder an die Wirtschaftsprüferkammer wenden oder sich direkt von den zentralen Fachdienststellen für Finanzermittlungen bei den Landeskriminalämtern beraten lassen.

Die Landeskriminalämter stehen für Hilfestellungen bei der konkreten Entscheidung der Berufsangehörigen, ob eine Verdachtsmeldung zu erfolgen hat, zur Verfügung.
Die Verdachtsmeldung selbst ist aber auch in diesem Falle unverändert an die Wirtschaftsprüferkammer zu richten.

Download
Zentrale Fachdienststellen für Finanzermittlungen (PDF 60KB)