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Richtlinie des EU-Parlaments und des Rates zur Änderung der Geldwäscherichtlinie

Die Richtlinie 2001/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Dezember 2001 zur Änderung der Richtlinie 91/308/EWG des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche ( so genannte Zweite EU-Geldwäscherichtlinie) hat bewirkt, dass der Berufsstand grundsätzlich bei allen beruflichen Tätigkeiten den Pflichten des Geldwäschegesetzes unterliegt. Die nationale Umsetzung in Deutschland ist mit dem Geldwäschebekämpfungsgesetz erfolgt.

Die Verkündung der Richtlinie im Amtsblatt ist nachfolgend abrufbar.

Download
Zweite EU-Geldwäscherichtlinie (PDF 124KB)