Das Bayerische Landeskriminalamt, Zollfahndungsamt München, stellt der WPK jährlich die Kurzlagen „Finanzermittlung“ zur Verfügung. Die Kurzlagen enthalten Hinweise zu möglichen Geldwäschesachverhalten, Ergebnisse aus dem Clearingverfahren nebst Sicherungsmaßnahmen und Fallbeispiele sowie aktuelle Methoden der Geldwäsche. Damit stehen hilfreiche Informationen für die Berufsangehörigen im Rahmen der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zur Verfügung.
Da die Informationen nur an Berufsangehörige weitergegeben werden sollen, können die Kurzlagen nur unter Angabe der Berufsregisternummer per E-Mail unter Gabriela.Keller@wpk.de
angefordert werden.
Anzumerken ist, dass der dort dargestellte Meldeweg für Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz auf Banken abgestimmt ist. Eine Verdachtsmeldung von Berufsangehörigen ist unmittelbar an die Wirtschaftsprüferkammer zu richten.
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