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Inkrafttreten des Geldwäschebekämpfungsgesetzes

Das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (Geldwäschebekämpfungsgesetz) vom 8. August 2002 ist am 14. August 2002 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 3105 ff.) verkündet worden und mit Ausnahme des Art. 3, soweit er nicht zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt, am 15. August 2002 in Kraft getreten. Im Übrigen tritt Art. 3 am 1. Juli 2003 in Kraft.

Das Bundesministerium des Inneren hat uns unter dem 15. August 2002 über das Inkrafttreten und die wesentlichen Änderungen durch das Geldwäschebekämpfungsgesetz für den Berufsstand informiert und darum gebeten, unsere Mitglieder davon in Kenntnis zu setzen. Das Schreiben des Bundesministeriums des Innern sowie die entsprechende Bundesgesetzblattverkündung (relevant hierbei Seiten 25 bis 30) sind als PDF-Download beigefügt.

Zudem sind die wesentlichen Gesetzesmaterialien als PDF-Download abrufbar.

Downloads
Schreiben des Bundesministeriums des Innern (PDF 27KB)
Bundesgesetzblattverkündung (PDF 702KB)
RegE (PDF 222KB)
Stellungnahme Bundesrat (PDF 143KB)
Beschlußempfehlung (PDF 146KB)
Antrag Stoebele (PDF 63KB)