Das Gesetz zur Verbesserung
der Bekämpfung der Geldwäsche
und der Bekämpfung der Finanzierung
des Terrorismus (Geldwäschebekämpfungsgesetz)
vom 8. August 2002 ist am 14. August 2002
im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 3105 ff.)
verkündet worden und mit Ausnahme des
Art. 3, soweit er nicht zum Erlass
von Rechtsverordnungen ermächtigt,
am 15. August 2002 in Kraft getreten. Im
Übrigen tritt Art. 3 am 1. Juli 2003
in Kraft.
Das Bundesministerium des Inneren hat
uns unter dem 15. August 2002 über
das Inkrafttreten und die wesentlichen Änderungen
durch das Geldwäschebekämpfungsgesetz
für den Berufsstand informiert und
darum gebeten, unsere Mitglieder davon in
Kenntnis zu setzen. Das Schreiben des Bundesministeriums
des Innern sowie die entsprechende Bundesgesetzblattverkündung
(relevant hierbei Seiten 25 bis 30) sind
als PDF-Download beigefügt.
Zudem sind die wesentlichen Gesetzesmaterialien
als PDF-Download abrufbar.
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