Die Sorgfaltspflichten gemäß § 3 des im Jahr 2008 novellierten Geldwäschegesetzes (GwG) wurden unter Berücksichtigung der FATF-Standards aus dem Jahre 2003 stärker als bisher an einem risikoorientierten Ansatz ausgerichtet (vgl. § 3 Abs. 4 GwG). Der risikoorientierte Ansatz resultiert aus der Erkenntnis, dass die Gefahr der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung nicht bei allen Transaktionen oder Geschäften gleich hoch ist. Die Einführung des risikoorientierten Ansatzes erfordert die Übernahme eines Risikomanagementprozesses zur Identifizierung etwaiger Risiken, zur Risikobewertung sowie zur Entwicklung von Strategien zur Steuerung und Minderung der identifizierten Risiken. Dabei kann die FATF-Richtlinie „RBA Guidance for Accountants“ vom 17. Juni 2008 eine Hilfe sein.
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