Das Bayrische Landeskriminalamt hat der Wirtschaftsprüferkammer dankenswerterweise seine Übersetzung der 40 Empfehlungen der FATF (2003) zur Verfügung gestellt und uns die Möglichkeit gegeben, diese zu veröffentlichen.
Die FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering) ist ein zwischenstaatliches Gremium, das Standards festlegt und politische Maßnahmen entwickelt, um Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus zu bekämpfen. Die 1990 aufgestellten 40 Empfehlungen der FATF sind nach 1996 nunmehr im Jahre 2003 nochmals überarbeitet worden.
Im Oktober 2001 weitete die FATF ihr Mandat, sich mit der Finanzierung von Terrorismus zu befassen, aus und stellte zudem Acht Sonderempfehlungen zur Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung aus. Dazu ist dem weiteren Beitrag auf der Homepage unter „FATF-Bericht über die Fortschritte bei der Verhinderung von Geldwäsche“ Näheres zu entnehmen.
Da es sich bei der nachfolgend abrufbaren
Übersetzung um eine nichtamtliche handelt,
gilt in Zweifelsfällen der englische
Originaltext, der auf der Seite der Financial
Action Task Force on Money Laundering (FATF) abrufbar ist.
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