Im Juni 2003 fand in Berlin die abschließende dritte Plenumsversammlung der FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering) unter deutscher Präsidentschaft statt. Dem Monatsbericht des Bundesministeriums der Finanzen ist ein Bericht über die „Fortschritte bei der Verhinderung von Geldwäsche“ zu entnehmen, der wertvolle Hinweise zum derzeitigen Stand in Sachen Geldwäschebekämpfung gibt.
Wir machen darauf aufmerksam, dass in diesem Bericht auch die Einbeziehung der Freien Berufe (unter 4.) angesprochen und die Liste ( so genannte NCCT-Liste) der derzeit nicht kooperierenden Staaten und Territorien unter 7.2 zu entnehmen ist. Bei den Auslandsgeschäften mit Ländern der NCCT-Liste besteht eine erhöhte Gefahr, dass diese Geschäfte mit möglicher Geldwäsche in Zusammenhang stehen.
Aus der Darstellung der neuen Empfehlungen
der FATF (in dem Bericht unter 4. und 6.)
können außerdem einzelne Elemente
von Geldwäschetypologien abgeleitet
werden.
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