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Durchführungsrichtlinie zum Begriff der „politisch exponierten Personen“
 (August 2006)

Auch die Richtlinie 2006/70/EG der Kommission vom 1. August 2006 mit Durchführungsbestimmungen für die Richtlinie 2005/60/EG des europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Begriffsbestimmung von „ politisch exponierte Personen“ und der Festlegung der technischen Kriterien für vereinfachte Sorgfaltspflichten sowie für die Befreiung in Fällen, in denen nur gelegentlich oder in sehr eingeschränktem Umfang Finanzgeschäfte getätigt werden, wird mit dem Entwurf eines Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetzes umgesetzt werden.

Download
Durchführungsrichtlinie zu politisch exponierten Personen (August 2006) (PDF 64KB)