Die Richtlinie 2006/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (sog. Dritte EU-Geldwäscherichtlinie) erweitert den persönlichen als auch den sachlichen Anwendungsbereich der Richtlinie und wird zu einer Erhöhung der Verpflichtung nach dem Geldwäschegesetz auch auf nationaler Ebene und damit auch für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer führen. Da die Richtlinie dem nationalen Gesetzgeber über den risikoorientierten Ansatz gewisse Spielräume einräumt, bleibt das nationale Gesetzgebungsverfahren abzuwarten.
Die Verkündung der Richtlinie im Amtsblatt ist nachfolgend abrufbar. |