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Aktuelle Ausgabe 1/2012
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Entwurf eines Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetzes (GwBekErgG)

Der Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz – GwBekErgG) wird die Dritte EU-Geldwäscherichtlinie (2005/60/EG) des Europäischen Parlaments umsetzen. Zugleich wird damit auch die Richtlinie 2006/70/EG der Kommission vom 1.8.2006 umgesetzt, die Durchführungsbestimmungen im Wesentlichen zu der Begriffsbestimmung von so genannten „politisch exponierten Personen“ enthält.

Der Gesetzentwurf enthält neben der Novellierung des GwG u.a. auch Änderungen des StGB (zum Straftatbestand der Geldwäsche), des KWG, des VAG, des InvG und auch in der Prüfungsberichtsverordnung.

Der Gesetzentwurf (in Fassung des Regierungsentwurfs) wird die Pflichtenlage des Berufsstandes im Rahmen des GwG erhöhen: Insbesondere sind dabei die Einbeziehung auch der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer in die Terrorismusbekämpfung, die neuen und weit reichenden Identifizierungspflichten rund um den wirtschaftlich Berechtigten, die Pflicht zur Verdachtsanzeige auch bei vergangenheitsbezogenen Sachverhalten und ein neuer Ordnungswidrigkeitentatbestand, der sich auf eine unterlassene Verdachtsanzeige richtet, zu nennen.

Positiv im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage ist, dass danach bei der Begründung von Geschäftsbeziehungen mit börsennotierten Gesellschaften sowie mit inländischen Behörden im Sinne von § 1 Abs. 4 des VwVfG ein geringes Risiko besteht und somit grds. von der Erfüllung von Sorgfaltspflichten nach § 3 Abs. 1 (d.h. Identifizierung des Vertragspartners, Einholung von Informationen über den Zweck und die angestrebte Art der Geschäftsbeziehung sowie Feststellungen zum wirtschaftlich Berechtigten und die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung) abgesehen werden kann. Davon werden insbesondere Mandate zu börsennotierten Gesellschaften sowie Prüfungsmandate im kommunalen Bereich profitieren.

Die Wirtschaftsprüferkammer hat gemeinsam mit der Bundesnotarkammer, Bundesrechtsanwaltskammer und Bundessteuerberaterkammer zum Referentenentwurf sowie zum Regierungsentwurf Stellung genommen. Die Stellungnahmen sind hier unter der Rubrik „Stellungnahmen der WPK“ abrufbar. Informationen zu den o.g. Richtlinien sind hier unter der Rubrik Materialien zu „EU-Richtlinien/GwG-Änderungsgesetze/FATF-Empfehlungen“ zu finden. Im WPK-Magazin wird fortlaufend über den Gang des Gesetzgebungsverfahren berichtet.
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