Wirtschaftsprüfer-Prüfung
Die schriftliche Prüfung im 2. Prüfungstermin 2010 wird im August 2010 stattfinden. Die Aufsichtsarbeiten werden voraussichtlich wie folgt anzufertigen sein:
3. August 2010
1. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“
4. August 2010
2. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“
5. August 2010
Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftsrecht“
10. August 2010
1. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“
11. August 2010
2. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“
17. August 2010
1. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Steuerrecht“
18. August 2010
2. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Steuerrecht“
Anträge auf Zulassung zur Wirtschaftsprüfer-Prüfung im 1. Prüfungstermin 2011 sind bis zum
31. Juli 2010
bei den Landesgeschäftsstellen
der Wirtschaftsprüferkammer einzureichen.
Der Zulassungsantrag ist schriftlich, im Übrigen formlos, unter Angabe des Prüfungstermins, für den die Zulassung beantragt wird, zu stellen. Über das Zulassungs- und Prüfungsverfahren, insbesondere über die dem Antrag beizufügenden Unterlagen, informiert das „Merkblatt
der Wirtschaftsprüferkammer“.
Die schriftliche Prüfung in diesem Prüfungstermin ist für Februar 2011 vorgesehen, die Klausuren werden voraussichtlich am 1., 2., 3., 8., 9., 15. und 16. Februar 2011 geschrieben.
Anträge auf Zulassung zur Wirtschaftsprüfer-Prüfung im 2. Prüfungstermin 2011 sind vom 1. August 2010 bis zum
28. Februar 2011
bei den Landesgeschäftsstellen
der Wirtschaftsprüferkammer einzureichen.
Die schriftliche Prüfung in diesem Prüfungstermin ist für August 2011 vorgesehen, die Klausuren werden voraussichtlich am 2., 3., 4., 9., 10., 17. und 18. August 2011 geschrieben.
Bis zum Ablauf der jeweiligen Antragsfrist kann nur die Zulassung zum nächstfolgenden Prüfungstermin beantragt werden. Bis zum 28. (29.) Februar kann nur die Zulassung zur Prüfung im 2. Halbjahr und bis zum 31. Juli nur die Zulassung zur Prüfung im 1. Halbjahr des Folgejahres beantragt werden. Eine Verschiebung des Antrags auf einen späteren Prüfungstermin ist nicht möglich. |