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Prüfung als Wirtschaftsprüfer – Termine 2013/2014

Wirtschaftsprüfer-Prüfung

Die schriftliche Prüfung im 2. Prüfungstermin 2013 wird im August 2013 stattfinden. Die Aufsichtsarbeiten werden voraussichtlich wie folgt anzufertigen sein:

6. August 2013
1. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmens-bewertung und Berufsrecht“

7. August 2013
2. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmens-bewertung und Berufsrecht“

8. August 2013
Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftsrecht“

13. August 2013
1. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“

14. August 2013
2. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“

20. August 2013
1. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Steuerrecht“

21. August 2013
2. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Steuerrecht“

Anträge auf Zulassung zur Wirtschaftsprüfer-Prüfung im 1. Prüfungstermin 2014 sind bis zum

31. August 2013

bei den Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer einzureichen. Der Zulassungsantrag ist schriftlich, im Übrigen formlos, unter Angabe des Prüfungstermins, für den die Zulassung beantragt wird, zu stellen. Über das Zulassungs- und Prüfungsverfahren, insbesondere über die dem Antrag beizufügenden Unterlagen, informiert das „Merkblatt der Wirtschaftsprüferkammer“.

Die schriftliche Prüfung in diesem Prüfungstermin ist für Februar 2014 vorgesehen, die Klausuren werden voraussichtlich am 4., 5., 6., 11., 12., 18. und 19. Februar 2014 geschrieben.

Anträge auf Zulassung zur Wirtschaftsprüfer-Prüfung im 2. Prüfungstermin 2014 sind vom
1. September 2013 bis zum

28. Februar 2014

bei den Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer einzureichen.

Die schriftliche Prüfung in diesem Prüfungstermin ist für August 2014 vorgesehen, die Klausuren werden voraussichtlich am 5., 6., 7., 12., 13., 19. und 20. August 2014 geschrieben.

Bis zum Ablauf der jeweiligen Antragsfrist kann nur die Zulassung zum nächstfolgenden Prüfungstermin beantragt werden. Bis zum 28. (29.) Februar kann nur die Zulassung zur Prüfung im 2. Halbjahr und bis zum 31. August nur die Zulassung zur Prüfung im 1. Halbjahr des Folgejahres beantragt werden. Eine Verschiebung des Antrags auf einen späteren Prüfungstermin ist nicht möglich.

Zulassung zur Prüfung
Es wird jeweils Anfang Januar über die Zulassung zum 1. Prüfungstermin und Anfang Juli
über die Zulassung zum 2. Prüfungstermin entschieden. Die zugelassenen Bewerber werden gleichzeitig zu der schriftlichen Prüfung geladen, die im Februar bzw. August stattfindet.
Zahlung der Zulassungs- und Prüfungsgebühr
Mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung sind die Zulassungs- und die Prüfungsgebühr zu zahlen. Kandidaten, die sich zur Ablegung der Ergänzungsprüfung melden, müssen die Prüfungsgebühr bei der Meldung zur Prüfung zahlen.
Organisation der Prüfung
Die Prüfungsstelle behält sich für jeden Prüfungstermin vor, Kandidaten aus organisatorischen Gründen einer anderen Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer als der, bei der die Prüfungszulassung beantragt worden ist, zur weiteren Durchführung des Zulassungs- und Prüfungsverfahrens zuzuweisen. Sollte sich eine solche Entscheidung als notwendig erweisen, wird auf den Zeitpunkt des Eingangs des Zulassungsantrages abgestellt werden.
Weitere Hinweise zur Durchführung des Examens - Wirtschaftsprüfer
Merkblatt der Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei der WPK (PDF 125KB)
Vordrucke und Muster (PDF 38KB)
WPO (Auszug) (PDF 36KB)
Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (PDF 64KB)
Auskunft zur Prüfung
Bei Fragen zur Zulassung zur Wirtschaftsprüfer-Prüfung oder deren Durchführung wenden Sie sich bitte an eine der Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer oder an die Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei der Wirtschaftsprüferkammer.
Prüfung als vereidigter Buchprüfer
Die Prüfung als vereidigter Buchprüfer ist im Jahr 2006 letztmalig durchgeführt worden. Der Gesetzgeber hat im Wirtschaftsprüfungsexamens-Reformgesetz die Schließung des Zugangs zum Beruf des vereidigten Buchprüfers geregelt. Die Prüfung als vereidigter Buchprüfer wird daher seit dem 1. Januar 2007 nicht mehr durchgeführt.