Wirtschaftsprüfer-Prüfung
Die schriftliche Prüfung im 1. Prüfungstermin 2012 wird im Februar 2012 stattfinden. Die Aufsichtsarbeiten werden voraussichtlich wie folgt anzufertigen sein:
1. Februar 2012
1. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“
2. Februar 2012
2. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“
7. Februar 2012
Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftsrecht“
8. Februar 2012
1. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“
9. Februar 2012
2. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“
14. Februar 2012
1. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Steuerrecht“
15. Februar 2012
2. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Steuerrecht“
Anträge auf Zulassung zur Wirtschaftsprüfer-Prüfung im 2. Prüfungstermin 2012 sind bis zum
29. Februar 2012
bei den Landesgeschäftsstellen
der Wirtschaftsprüferkammer einzureichen.
Der Zulassungsantrag ist schriftlich, im Übrigen formlos, unter Angabe des Prüfungstermins, für den die Zulassung beantragt wird, zu stellen. Über das Zulassungs- und Prüfungsverfahren, insbesondere über die dem Antrag beizufügenden Unterlagen, informiert das „Merkblatt
der Wirtschaftsprüferkammer“.
Die schriftliche Prüfung in diesem Prüfungstermin ist für August 2012 vorgesehen, die Klausuren werden voraussichtlich am 1., 2., 7., 8., 9., 16. und 17. August 2012 geschrieben.
Anträge auf Zulassung zur Wirtschaftsprüfer-Prüfung im 1. Prüfungstermin 2013 sind vom
1. März 2012 bis zum
31. August 2012
bei den Landesgeschäftsstellen
der Wirtschaftsprüferkammer einzureichen.
Die schriftliche Prüfung in diesem Prüfungstermin ist für Februar 2013 vorgesehen, die Klausuren werden voraussichtlich am 5., 6., 13., 14., 19., 20. und 21. Februar 2013 geschrieben.
Bis zum Ablauf der jeweiligen Antragsfrist kann nur die Zulassung zum nächstfolgenden Prüfungstermin beantragt werden. Bis zum 28. (29.) Februar kann nur die Zulassung zur Prüfung im 2. Halbjahr und bis zum 31. August nur die Zulassung zur Prüfung im 1. Halbjahr des Folgejahres beantragt werden. Eine Verschiebung des Antrags auf einen späteren Prüfungstermin ist nicht möglich. |