Wirtschaftsprüfer-Prüfung
Die schriftliche Prüfung im 2. Prüfungstermin 2013 wird im August 2013 stattfinden. Die Aufsichtsarbeiten werden voraussichtlich wie folgt anzufertigen sein:
6. August 2013
1. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmens-bewertung und Berufsrecht“
7. August 2013
2. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmens-bewertung und Berufsrecht“
8. August 2013
Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftsrecht“
13. August 2013
1. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“
14. August 2013
2. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“
20. August 2013
1. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Steuerrecht“
21. August 2013
2. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet „Steuerrecht“
Anträge auf Zulassung zur Wirtschaftsprüfer-Prüfung im 1. Prüfungstermin 2014 sind bis zum
31. August 2013
bei den Landesgeschäftsstellen
der Wirtschaftsprüferkammer einzureichen.
Der Zulassungsantrag ist schriftlich, im Übrigen formlos, unter Angabe des Prüfungstermins, für den die Zulassung beantragt wird, zu stellen. Über das Zulassungs- und Prüfungsverfahren, insbesondere über die dem Antrag beizufügenden Unterlagen, informiert das „Merkblatt
der Wirtschaftsprüferkammer“.
Die schriftliche Prüfung in diesem Prüfungstermin ist für Februar 2014 vorgesehen, die Klausuren werden voraussichtlich am 4., 5., 6., 11., 12., 18. und 19. Februar 2014 geschrieben.
Anträge auf Zulassung zur Wirtschaftsprüfer-Prüfung im 2. Prüfungstermin 2014 sind vom
1. September 2013 bis zum
28. Februar 2014
bei den Landesgeschäftsstellen
der Wirtschaftsprüferkammer einzureichen.
Die schriftliche Prüfung in diesem Prüfungstermin ist für August 2014 vorgesehen, die Klausuren werden voraussichtlich am 5., 6., 7., 12., 13., 19. und 20. August 2014 geschrieben.
Bis zum Ablauf der jeweiligen Antragsfrist kann nur die Zulassung zum nächstfolgenden Prüfungstermin beantragt werden. Bis zum 28. (29.) Februar kann nur die Zulassung zur Prüfung im 2. Halbjahr und bis zum 31. August nur die Zulassung zur Prüfung im 1. Halbjahr des Folgejahres beantragt werden. Eine Verschiebung des Antrags auf einen späteren Prüfungstermin ist nicht möglich. |