Die Bestellung als Wirtschaftsprüfer setzt den Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung in einem Zulassungs- und in einem Prüfungsverfahren voraus. Seit dem 1. Januar 2004 ist die Wirtschaftsprüferkammer bundesweit für diese Verfahren zuständig. Bis zu diesem Zeitpunkt lag die Durchführung der Zulassungs- und Prüfungsverfahren in den Händen der Wirtschaftsministerien der Länder.
Die Wirtschaftsprüferkammer hat eine „Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei der Wirtschaftsprüferkammer“ (Prüfungsstelle) eingerichtet. Die Prüfungsstelle ist eine selbstständige Verwaltungseinheit bei der Kammer und bezieht in die Durchführung ihrer Aufgaben die Landesgeschäftsstellen der WPK ein.
Das Wirtschaftsprüferexamen wird bundeseinheitlich durchgeführt. Unabhängig von dem Ort, an dem die Prüfung abgelegt wird, sind dieselben Aufsichtsarbeiten zu bearbeiten. Über die Auswahl der einheitlichen Klausurthemen entscheidet die Aufgabenkommission,
die unter dem Vorsitz einer Vertreterin eines Landeswirtschaftsministeriums mit dem Leiter der Prüfungsstelle, einem Vertreter der Wirtschaft, einem Mitglied mit Befähigung zum Richteramt, zwei Hochschullehrern für Betriebswirtschaftslehre, zwei Wirtschaftsprüfern und einem Vertreter der Finanzverwaltung besetzt ist.
Die Prüfung als Wirtschaftsprüfer wird zweimal jährlich durchgeführt. Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen finden in der Regel am Sitz der Landesgeschäftsstellen
der Wirtschaftsprüferkammer statt. An die Landesgeschäftsstellen sind auch die Anträge auf Zulassung zu der Prüfung zu richten.
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