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Aktuelle Ausgabe 2/2013
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Home  >  Berufsregister  >  Kontaktdaten / Netzwerkansprechpartner
   

Hinweis zm Download: Die folgende PDF-Datei ist dynamisch und bearbeitbar. Zur ihrer einwandfreien Nutzung wird der Adobe Acrobat Reader benötigt (ab Version 5), den Sie über den Link rechts unten herunterladen können.

Neben dem einfachen Ausdrucken der Datei, um alle Felder per Hand auszufüllen, besteht zusätzlich die Möglichkeit, die Eintragungsmitteilung sowohl off- als auch online direkt am Bildschirm zu bearbeiten.

Dazu klicken Sie bitte nach dem vollständigen Laden des Dokuments jeweils in das auszufüllende Feld, in welches Sie dann die entsprechenden Daten eingeben. Die Schriftgröße wird hierbei dynamisch angepasst, sodass auch längere Wörter und Sätze problemlos eingetippt werden können. Mittels der Tabulator-Taste können Sie stets ins nächste Feld wechseln.

Das so ausgefüllte Dokument können Sie sowohl auf Ihrem Rechner speichern als auch direkt oder zu einem späteren Zeitpunkt ausdrucken und natürlich weiterhin bearbeiten.

Kontaktdaten der Berufsgesellschaften und Ansprechpartner der Netzwerke

Mit Inkrafttreten des Berufsaufsichtsreformgesetzes am 6. September 2007 sind Berufsgesellschaften in Umsetzung von Art. 17 der Abschlussprüferrichtlinie gemäß § 38 Nr. 2 c) WPO verpflichtet, Kontaktpersonen nebst Kontaktmöglichkeiten zum Eintrag in das Berufsregister mitzuteilen. Darauf wurde im WPK Magazin 1/2007, Seite 7, hingewiesen. Zur Erleichterung der Mitteilung dient der nachfolgend zur Verfügung stehende Vordruck, der als Meldung zum Berufsregister verwendet werden kann. Ob eine Berufsgesellschaft ihrer Meldepflicht bereits nachgekommen ist, kann durch Einsichtnahme in das WP Verzeichnis Online überprüft werden. Wenn der Link „Kontaktpersonen“ angezeigt wird, ist eine Kontaktperson erfasst.

Zum selben Zeitpunkt sind Berufsgesellschaften auch verpflichtet worden, Mitgliedschaften in Netzwerken zum Eintrag in das Berufsregister zu melden. Hier beschränken sich die Meldepflichten auf die Angaben der Mitglieder oder ein Hinweis darauf, wo diese Angaben öffentlich zugänglich sind. Eine Kontaktperson muss also nicht angegeben werden. In der bisherigen Kommunikation zwischen Netzwerkmitgliedern und der WPK hat sich jedoch gezeigt, dass eine Kontaktperson die Korrespondenz und Abstimmung erleichtern würde. Wir regen daher an, dass die Netzwerke der Geschäftsstelle jeweils einen Berufsangehörigen als Ansprechpartner zum Thema „Netzwerk“ benennen. Hierzu kann der untere Abschnitt des Vordrucks verwendet werden.

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Eintragungsmitteilung (PDF 477KB)