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Im Berufsregister sind die persönlichen und beruflichen Daten der Pflichtmitglieder (Wirtschaftsprüfer/ vereidigte Buchprüfer ; Wirtschaftsprüfungsgesellschaften/ Buchprüfungsgesellschaften) gemäß § 38 WPO erfasst. Das Berufsregister ist öffentlich; jedermann hat ein Einsichtsrecht. Mit dem Berufsaufsichtsreformgesetz ist das Berufsregister der Öffentlichkeit auch elektronisch zugänglich gemacht worden. Das WP Verzeichnis Online hat zwei Abteilungen. Eine enthält die Daten des öffentlichen Berufsregisters und davon getrennt freiweillige Kommunikationsdaten. Die andere Abteilung ermöglicht die Suche nach Berufsangehörigen mit Spezialkenntnissen.

Jede Ersteintragung und Änderung der beruflichen Verhältnisse eines Wirtschaftsprüfers/ vereidigten Buchprüfers oder der Struktur einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Buchprüfungs-gesellschaft wird bei Erfassung im Berufsregister von den Mitarbeitern auf die Vereinbarkeit mit dem Berufsrecht überprüft. Beratungs- und Gestaltungshilfe bei der Lösung berufsrechtlicher Fragen steht dabei im Vordergrund.

Die Datenerfassung bildet darüber hinaus die Grundlage für die ordnungsgemäße Erledigung weiterer Aufgaben der Wirtschaftsprüferkammer. Dies gilt unter anderem für das Nachweisverfahren bei der Berufshaftpflichtversicherung, die Aufrechterhaltung der Bestellungs- und Anerkennungsvoraussetzungen, Kundmachungsfragen, Siegelgestaltung und die Beitragserhebung.

Weitere Links

Sie benötigen Hilfestellung für einen Antrag auf Bestellung als Wirtschaftsprüfer/vereidigter Buchprüfer. Anträge sind an unsere Landesgeschäftsstellen zu richten.

Bei Errichtung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Buchprüfungsgesellschaft sind zahlreiche berufsrechtliche Vorgaben zu beachten. Merkblätter und Muster unterstützen ein solches Vorhaben.

Das Formular für Änderungsmitteilungen gibt einen Überblick zu meldepflichtigen beruflichen Verhältnissen und kann für Anzeigen zum Berufsregister verwendet werden.

Die Wirtschaftsprüferkammer unterstützt die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr durch Bestätigung des Berufsattributes. Merkblätter zeigen das Verfahren auf.