Im Berufsregister sind die persönlichen und beruflichen Daten der Pflichtmitglieder (Wirtschaftsprüfer/ vereidigte Buchprüfer ; Wirtschaftsprüfungsgesellschaften/ Buchprüfungsgesellschaften) gemäß § 38 WPO erfasst. Das Berufsregister ist öffentlich; jedermann hat ein Einsichtsrecht. Mit dem Berufsaufsichtsreformgesetz ist das Berufsregister der Öffentlichkeit auch elektronisch zugänglich gemacht worden. Das WP
Verzeichnis Online hat zwei Abteilungen. Eine enthält die Daten des öffentlichen Berufsregisters und davon getrennt freiweillige Kommunikationsdaten. Die andere Abteilung ermöglicht die Suche nach Berufsangehörigen mit Spezialkenntnissen.
Jede Ersteintragung und Änderung
der beruflichen Verhältnisse eines
Wirtschaftsprüfers/ vereidigten Buchprüfers
oder der Struktur einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Buchprüfungs-gesellschaft wird bei
Erfassung im Berufsregister von den Mitarbeitern
auf die Vereinbarkeit mit dem Berufsrecht
überprüft. Beratungs- und Gestaltungshilfe
bei der Lösung berufsrechtlicher Fragen
steht dabei im Vordergrund.
Die Datenerfassung bildet darüber
hinaus die Grundlage für die ordnungsgemäße
Erledigung weiterer Aufgaben der Wirtschaftsprüferkammer.
Dies gilt unter anderem für das Nachweisverfahren
bei der Berufshaftpflichtversicherung, die
Aufrechterhaltung der Bestellungs- und Anerkennungsvoraussetzungen,
Kundmachungsfragen, Siegelgestaltung und
die Beitragserhebung. |