Seit der EU-Empfehlung vom 6.5.2008 wird wieder darüber diskutiert, der Berufsaufsicht neue Strukturen zu geben. Dabei gab es seit 2001 bereits vier WPO-Novellen, die sich mit zum Teil erheblichen und auch strukturellen Auswirkungen auf die Berufsaufsicht erstrecken. Dies wirft natürlich die Frage auf, warum und für wen eine Neuordnung der Berufsaufsicht vorgenommen werden muss. Andererseits bietet eine angesichts der jüngsten Novellierungen eher unerwartete neue Gesetzesinitiative auch Chancen, Änderungen bei nicht oder nicht mehr stimmigen Regelungen vorzunehmen.
Die Gremien der Wirtschaftsprüferkammer begleiten die Diskussion von Anfang an. Bereits im Rahmen des Jour fixe „Berufspolitik aktuell“ 2008 wurden die Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer über die Veröffentlichungen im WPK Magazin hinaus unterrichtet und in die Diskussion einbezogen. Auf das Editorial im WPK Magazin 3/2008 sowie auf das Editorial und die Berichterstattung auf den Seiten 4 ff. des Heftes 4/2008 wird verwiesen.
Die ursprüngliche Intention ging dahin, noch im Rahmen des damals anhängigen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes Änderungen für die § 319a HGB-Prüfer vorzunehmen. Die WPK hatte zu diesem Zeitpunkt bereits auch Folgeänderungen beraten, die insbesondere eine grundlegende Novellierung des Qualitätskontrollverfahrens im Sinne einer Anpassung an die Inspektionen zur Folge gehabt hätte, die aber aus Zeitgründen nicht auch noch in die damals erwogenen Gesetzesänderungen einbezogen werden konnten. Genau diese Folgeänderungen wurden aber im Berufsstand gefordert. Dies veranlasste den Gesetzgeber, zunächst einmal von jeglicher Regelung abzusehen: im Nachhinein gesehen eine gute Entscheidung, die jedoch weder den Gesetzgeber noch die übrigen Betroffenen davon entbindet, einen neuen Anlauf zu versuchen und die seinerzeit teilweise unbeantwortet gebliebenen Fragen zu klären.
Auf dem Jour fixe „Berufspolitik aktuell“ 2009 wurde über die jüngsten Entwicklungen informiert. Wegen der Komplexität des Themas soll die mündliche Berichterstattung durch eine schriftliche Darstellung unterstützt werden. Aus diesem Grund und zur Unterrichtung auch der übrigen an dem Themenkomplex interessierten Kreise haben Prof. Dr. Norbert Pfitzer und Peter Maxl, Präsident und Geschäftsführer der Wirtschaftsprüferkammer, das Thema in zwei Aufsätzen aufgearbeitet, die nachfolgend zum Herunterladen zur Verfügung stehen. Ein dritter Beitrag informiert über die weitere Entwicklung. Aufgrund der herausragenden Bedeutung des Themas für den Berufsstand möchten wir hierauf hinweisen und die Lektüre der Beiträge empfehlen. Für Anmerkungen sind die Autoren und die Gremien der Wirtschaftsprüferkammer, an deren Beratungsstand die Darstellungen angelehnt sind, jederzeit dankbar. |