Mit der Siebten WPO-Novelle vom 3. September 2007 schien die Abschlussprüferrichtlinie (2006/43/EG) vom 17. Mai 2006 im Wesentlichen in nationales Recht umgesetzt worden zu sein. Nur wenige spezielle Themen wie unter anderem zur Kündigung des Prüferauftrages sowie zum Netzwerk sollten dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vorbehalten sein und sind inzwischen dort auch geregelt. Seit der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2008 wird jedoch wieder darüber diskutiert, der Berufsaufsicht neue Strukturen zu geben. Neue Nahrung hat diese Diskussion durch das Grünbuch zur Abschlussprüfung, veröffentlicht am 13. Oktober 2010, erhalten (siehe „Neu auf WPK.de“; Sie finden dort auch die Stellungnahme der WPK sowie einen Hinweis auf die Zusammenstellung aller Stellungnahmen und deren Auswertung durch die EU-Kommission).
Die Gremien der Wirtschaftsprüferkammer begleiten die Diskussion von Anfang an. Es gilt die Frage zu beantworten, warum und für wen eine (erneute) Novellierung der Berufsaufsicht vorgenommen werden muss. Zugleich bietet eine angesichts der jüngsten Novellierungen eher unerwartete neue Gesetzesinitiative aber auch die Chance, Änderungen bei nicht oder nicht mehr stimmigen Regelungen vorzunehmen.
Die ursprüngliche Intention ging dahin, noch im Rahmen des damals anhängigen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes Änderungen für die § 319a-HGB-Prüfer vorzunehmen. Die WPK hatte zu diesem Zeitpunkt bereits auch Folgeänderungen beraten, die insbesondere eine grundlegende Novellierung des Qualitätskontrollverfahrens im Sinne einer Anpassung an die Inspektionen zur Folge gehabt hätte, die aber aus Zeitgründen nicht auch noch in die damals erwogenen Gesetzesänderungen einbezogen werden konnten. Genau diese Folgeänderungen wurden aber im Berufsstand gefordert. Dies veranlasste den Gesetzgeber, zunächst einmal von jeglicher Regelung abzusehen: im Nachhinein gesehen eine gute Entscheidung, die jedoch weder den Gesetzgeber noch die übrigen Betroffenen davon entbindet, einen neuen Anlauf zu versuchen und die seinerzeit teilweise unbeantwortet gebliebenen Fragen zu klären.
Die Wirtschaftsprüferkammer hat regelmäßig über den Stand der Diskussionen unterrichtet. Erste grundlegende Informationen geben zwei im Jahr 2009 veröffentlichte Aufsätze (vgl. nachfolgend unter Downloads Nr. 1 u. 2). Im Januar 2010 verständigten sich die Abschlussprüferaufsichtskommission, das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. sowie die Wirtschaftsprüferkammer auf ein Konzept, wie die nach der Abschlussprüferrichtlinie und der Empfehlung der Europäischen Kommission von Mai 2008 erforderliche Unabhängigkeit der Berufsaufsicht vom Berufsstand noch deutlicher als durch die bisherigen Kompetenzen der APAK ausgestaltet werden könnte. Zugleich sieht dieses Konzept eine Neuordnung des Qualitätskontrollverfahrens derart vor, es an die Methodologie der anlassunabhängigen Sonderuntersuchungen anzugleichen; beide Verfahren sollen nach diesem Konzept unter der Verantwortlichkeit des Vorstandes stehen und denselben Namen tragen. Dieses Konzept wurde dem Bundeswirtschaftsministerium am 20. Januar 2010 übergeben und erläutert. Auch die Berichterstattung hierüber findet sich nachfolgend unter den Downloads (siehe Nr. 3 u. 5).
Die Prüfung dieses Konzeptes durch das BMWi wurde schließlich durch die schon angesprochene weitere europäische Entwicklung eingeholt. Mit dem Grünbuch hat die EU-Kommission insgesamt 38 Fragen zur Funktion der Abschlussprüfung und zur Rolle des Abschlussprüfers gestellt. Zur Berufsaufsicht werden im Schwergewicht Gedanken zu einer europäischen Berufsaufsicht konkretisiert. Das Grünbuch spricht hierzu die Vorstellung an, dass die nationalen Aufsichten auf Ausschussebene stärker zusammenarbeiten.
Zur Struktur der nationalen Aufsichten beschränkt sich das Grünbuch auf die Feststellungen, dass die nationalen Aufsichtssysteme „völlig unabhängig“ vom Berufsstand sein sollten. Dies ist zwar eine klare Diktion. Vom Ansatz her fordern das aber schon die Abschlussprüferrichtlinie und die EU-Empfehlung vom 6. Mai 2008. Keine der nur zwei Fragen zur Aufsicht bezieht sich sodann auf die Struktur der nationalen Aufsichten.
Parallel zur Grünbuch-Diskussion betreibt die EU-Kommission eine Evaluierung der nationalen Aufsichtssysteme. Sowohl aus Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums als auch aus Sicht des Vorstandes der Wirtschaftsprüferkammer soll auch dieses Projekt abgewartet werden, bevor die Diskussionen um eventuell erforderliche Korrekturen an den Strukturen und Zuständigkeiten in der deutschen Aufsicht wieder aufgenommen werden. Die Denkpause sollte sich aus Sicht des Vorstandes nicht nur auf die Struktur- und Zuständigkeitsfragen beziehen, sondern auch auf die übrigen Eckpunkte, die Teil des Konzeptes der Abschlussprüferaufsichtskommission, des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. sowie der Wirtschaftsprüferkammer aus Januar 2010 sind. |