Auf der Grundlage des
§ 57 Abs. 1 WPO sichtet die Wirtschaftsprüferkammer
fortlaufend die von ihren Mitgliedern geprüften
und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten
Jahres- und Konzernabschlüsse, deren
Prüfung zu den Vorbehaltsaufgaben der
Berufsangehörigen gehört. Dabei
überprüft die Kammer im Wege einer
formalen Kontrolle, ob die publizierten
Abschlüsse und Bestätigungsvermerke
den gesetzlichen Vorschriften und den allgemein
anerkannten fachlichen Regeln zur Rechnungslegung
und Prüfung entsprechen. Die Durchsicht
der Jahres- und Konzernabschlüsse sowie der hierzu erteilten Bestätigungsvermerke erfolgt
stichprobenartig.
Im Rahmen dieses Vorermittlungsverfahrens werden Unklarheiten in Bezug auf die Rechnungslegung und auf den Bestätigungsvermerk über die Korrespondenz mit den Abschlussprüfern aufgeklärt. Dabei festgestellte Pflichtverletzungen können auch zur Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens führen.
Die Wirtschaftsprüferkammer berichtet
jährlich über die Ergebnisse der
Abschlussdurchsicht. Als Anlage zu dem Bericht
veröffentlicht die Wirtschaftsprüferkammer
auch eine Zusammenstellung der mit Einschränkungen
oder Zusätzen versehenen Bestätigungsvermerke.
Die Auflistung dient dazu, den Mitgliedern
und der interessierten Öffentlichkeit
einen Überblick über eingeschränkt
erteilte oder ergänzte Bestätigungsvermerke
zu geben. Eine qualitative Wertung ist mit
der Auflistung nicht verbunden. |