Der Sachverhalt ist der Wirtschaftsprüferkammer durch die Presseberichterstattung bekannt geworden. Die Wirtschaftsprüferkammer hat heute ein berufsrechtliches Verfahren eingeleitet, das die Hintergründe aufarbeiten und untersuchen wird, ob die Abschlussprüfer ihren Pflichten nachgekommen sind.
Die Wirtschaftsprüferkammer ist dafür zuständig, Fehlverhalten von Prüfern festzustellen und zu ahnden. Wird ein Fehlverhalten festgestellt, kann dies zu berufsrechtlichen Maßnahmen führen. |