Das Statistische Bundesamt ist mit der Bitte an die WPK herangetreten, ihre Mitglieder darüber zu informieren, dass beginnend mit dem Jahr 2012 jährlich ein Teil der seit Beginn der vierteljährlichen Verdiensterhebung im Jahr 2007 gemeldeten Betriebe aus der Berichtspflicht entlassen werden. Gleichzeitig werden neue Betriebe zur Meldung für die vierteljährliche Verdiensterhebung per Zufallsauswahl bestimmt. Die statistischen Landesämter werden die ab dem ersten Quartal 2012 neu zur Berichtspflicht herangezogenen Betriebe in den nächsten Wochen und Monaten informieren.
Die vierteljährliche Verdiensterhebung wird seit 2007 mit dem Ziel durchgeführt, zuverlässige Daten über das Niveau und die Veränderung der Bruttoverdienste von Arbeitnehmern zu gewinnen. Die Ergebnisse dienen mehreren Konjunktur- und Strukturstatistiken als Datengrundlage bei der Erfüllung diverser Rechtsvorschriften auf europäischer und nationaler Ebene sowie zur Berechnung wirtschaftlicher Indikatoren. Weitere Informationen, zum Beispiel über den Zweck und die Hauptnutzer der Statistik, das neue Stichprobenkonzept der Erhebung („rollierende Stichprobe“), die Online-Liefermöglichkeiten, ausgewählte Ergebnisse sowie die Rechtsgrundlagen sind unter www.verdiensterhebung.de zusammengestellt.
Die WPK bittet ihre Mitglieder, die statistischen Ämter bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. |