Die EU-Kommission hat die Ausschreibung einer Studie veröffentlicht, die den Titel trägt „Studie über die Auswirkungen der Anwendung des „Besitzstandes“ auf Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen einschließlich der Konsequenzen auf dem Abschlussprüfungsmarkt“ („Study on the effects of the implementation of the „acquis“ on statutory audits of annual and consolidated accounts including the consequences on the audit market“).
Als Ziele dieser Studie werden in einer Zusammenfassung der öffentlichen Ausschreibung genannt:
- Beschreibung des Marktes, in dem Abschlussprüfungsgesellschaften tätig sind, und seiner Entwicklung über die letzten fünf Jahre sowie Benennung von Kriterien, nach denen das Funktionieren des Marktes beurteilt werden sollte, und Vorschläge für Maßnahmen, die auf EU-Ebene zur besseren Erfüllung dieser Kriterien ergriffen werden könnten;
- Ermittlung der Auswirkungen des „Besitzstandes“ auf dem Gebiet der Abschlussprüfung auf den Binnenmarkt für Abschlussprüfungen; die Qualität der Abschlussprüfungen, der Anlegerschutz sowie die Struktur des Abschlussprüfungsmarktes.
In den umfangreichen Ausschreibungsunterlagen wird insbesondere Bezug genommen auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009 zur Anwendung der Abschlussprüferrichtlinie (2006/43/EG), die Studie und Konsultation zur Abschlussprüferhaftung aus den Jahren 2007/2008, die „Oxera“-Studie/-Konsultation aus den Jahren 2008/2009 (Liberalisierung der Eigentumsvorschriften von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zugunsten von Investoren) und den von der EU-Kommission in regelmäßigen Abständen veröffentlichten Übersichtslisten zum Stand der Umsetzung der Abschlussprüferrichtlinie durch die Mitgliedstaaten (letzter Stand: 1. Februar 2010).
Die vorgenannte Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009
spricht einzelne Themen der Abschlussprüferrichtlinie bzw. mit dieser zusammenhängende Erwägungen an, wie beispielsweise die
- Notwendigkeit der Sicherstellung der vollständigen Umsetzung der Abschlussprüferrichtlinie durch die Mitgliedstaaten
- mangelnde Rechtssicherheit bei den Begriffen „Netzwerk“ und „Unternehmen von öffentlichem Interesse“
- Finanzmarktkrise und die Notwendigkeit einer hochwertigen Zusammenarbeit innerhalb von Prüfungsausschüssen und zwischen unabhängigen geschäftsführenden Direktoren, Aufsichtsräten und Abschlussprüfern
- Rotation
- öffentlichen Aufsichtssysteme
- Weitergabe von Arbeitspapieren
- Transparenzberichte
- Notwendigkeit der zügigen Annahme der ISA
- Empfehlung der EU-Kommission zur externen Qualitätssicherung (2008/362/EG)
- Registrierung von Drittstaatenprüfern und
- Haftung von Abschlussprüfern.
Die neue Studie soll innerhalb von neun Monaten ab Auftragsvergabe fertig gestellt werden. Bewerbungen müssen bis zum 30. August 2010 eingegangen sein. |