Die Kommission für Qualitätskontrolle hat ihren Hinweis zur Berichterstattung über eine Qualitätskontrolle (Stand: 25. Mai 2010) überarbeitet (Stand: 24. März 2011). Die Überarbeitung betrifft die Berichterstattung über die Nutzung von Erkenntnissen aus einer Sonderuntersuchung im Rahmen einer Qualitätskontrolle im Sinne von § 62b Abs. 3 WPO (Gliederungspunkt 5., Art und Umfang der Qualitätskontrolle, Seite 8). Der Hinweis steht unter der Rubrik „Qualitätskontrolle > Hinweise der Kommission für Qualitätskontrolle“ zur Verfügung.
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