Die WPK hat die Grundsätze zur Nutzung der Erkenntnisse aus den Sonderuntersuchungen im Rahmen anderer berufsrechtlicher Kontrollen (Stand: 5. August 2008) überarbeitet (Stand: 24. März 2011). Die Abschlussprüferaufsichtskommission hat mit Schreiben vom 7. April 2011 ihr Einvernehmen mit diesen Grundsätzen erklärt. Der Text steht unter der Rubrik „Qualitätskontrolle > Erkenntnisse aus Sonderuntersuchungen“ zur Verfügung.
www.wpk.de/qk/sonderuntersuchungen.asp |